Gut informiert mit dem "Hornmann"
Der neue Kommentar erläutert die HBO in ihrer neuesten, seit 1.10.2002 geltenden Fassung, die vor allem der Verfahrensbeschleunigung dienen soll und eine weitgehende Deregulierung und Privatisierung mit sich gebracht hat.
Verständlich und fundiert für die Praxis aufbereitet ist insbesondere die verwaltungs- und verfassungsgerichtliche Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der hessischen Verwaltungsgerichte, aber auch die Literatur.
Gut informiert:
Der "Hornmann" berücksichtigt das einschlägige Gemeinschaftsrecht ebenso wie die Bauproduktenrichtlinie, die Bezüge zum Bauplanungsrecht und zum sog. Baunebenrecht. Zahlreiche Beispiele veranschaulichen Inhalt und Grenzen der gesetzlichen Regelungen.
Für die schnelle Orientierung:
Hervorhebung der Unterschiede zur "alten" HBO
Anhang mit wesentlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
Nachweis auch der technischen Baubestimmungen
'Endlich ein praktischer und handlicher Kommentar zur neuen Hessischen Bauordnung. Das Buch gibt einen für die Praxis unentbehrlichen, kompletten Überblick über die in Hessen seit dem 1. Oktober 2002 geltenden bauordnungsrechtlichen und technischen Vorschriften. (.) Das Buch ist nicht nur ein Gewinn, sondern wohl unverzichtbar für alle, die sich mit dem neuen Hessischen Bauordnungsrecht befassen."
Dr. Wilhelm Kanther, in: Justizministerialblatt für Hessen, 08/ 2004, zur 1. Auflage
Expertenmeinung von Magistratsrätin Frauke Rögler-Rumscheidt, Bad Homburg, zur 1. Auflage:
"Der in diesem Jahr erschienene Kommentar von Hornmann 'Hessische Bauordnung' hat nach Einführung der 'HBO 02' die vorhandene Kommentarliteratur um ein handliches und informatives Buch erweitert.
Der Kommentar will eine Hilfe für alle am Bau Beteiligten und mit dem Gesetz Befassten sein. Dies gelingt zum einen durch die in einem Band gefasste überschaubare äußerliche Form und den im Anhang abgedruckten, aufgrund der HBO ergangenen Rechtsverordnungen, die vor allem für den nützlich sind, der im Rahmen seiner Arbeit nicht ausschließlich mit der HBO befasst ist. Zum anderen trägt die übersichtliche Gliederung innerhalb Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen und die jeweils vorangestellte kurze Übersicht zum schnellen Auffinden der gesuchten Fundstelle bei.
Dabei bleibt durch Bezugnahme auf die 'HBO 93' der Zusammenhang zur Entwicklung des Gesetzes deutlich, sodass es dem Anwender ermöglicht wird, über die Verwertbarkeit der bereits vorhandenen Rechtsprechung auf die geänderten Normen zu entscheiden.
Der Kommentierung gelingt es, ein ausgewogenes Maß zwischen notwendiger Hintergrundinformation (etwa zum Systemwechsel von Ausnahmen und Befreiungen zur Abweichung) und praktischer Handhabung der Norm (z.B. bei der ausführlichen Kommentierung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Abweichungsregelegung) zu bieten. Außerdem wird kontinuierlich - soweit dies in Betracht kommt - zur nachbarschützenden Wirkung der Normen Stellung genommen. Die Kommentierung bezieht auch die Probleme mit ein, die sich bei der Anwendung einer Norm zwangsläufig ergeben. So werden im Zusammenhang von § 56 (Genehmigungsfreistellung) die Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten des Nachbarn skizziert. Aber auch die Vorschrift des § 60 HBO zum Bauantrag ist umfassend, bis hin etwa zur Frage der Nachreichbarkeit von Unterlagen, erläutert.
Nebenbestimmungen, für deren Anwendung bei den praktischen Anwendern häufig Unsicherheiten bestehen, werden schnell überschaubar bei § 64 Abs. 4 HBO erläutert. Schade, dass hier die Ausführungen zum häufig gebrauchten Grüneintrag/Grünvermerk etwas kurz bleiben.
Begleitet wird die Kommentierung von zahlreichen Fußnoten mit Hinweisen auf die Rechtsprechung, insbesondere auf die des VGH Kassel.
Der in der Anlage ebenfalls abgedruckte Erlass zur HBO (allerdings ohnehin erst im Februar 2004 im Staatsanzeiger veröffentlicht) konnte nicht mehr in die Kommentierung eingearbeitet werden. So bleibt der Kommentar aber von der Krankheit gefeit, den Erlass nur in anderen Worten zu wiederholen.
Nach dem ersten Eindruck und Umgang mit dem Kommentar spricht viel dafür, dass er, wie der ebenfalls von Hornmann verfasste Kommentar zum HSOG, zum praktischen Gebrauch für den Umgang mit den Problemen, die sich im Alltag des Normanwenders stellen, geeignet und dort nicht nur eine theoretische Hilfe ist."
Reihe
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Bauaufsichtsbehörden, Richter, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Bauherren
Maße
Höhe: 224 mm
Breite: 141 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-406-52125-6 (9783406521256)
Schweitzer Klassifikation
Gerhard Hornmann, Vors. Richter am Verwaltungsgericht