Erst Vollzeit, dann Teilzeit und später wieder zurück in Vollzeit? Ab dem 1. Januar 2019 ist es mit der neuen Brückenteilzeit einfacher, die Arbeitszeit den Lebensphasen anzupassen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt. Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase nicht in der "Teilzeitfalle" stecken bleiben, sondern wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können.
Was ist die Brückenteilzeit?
Neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit wird ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit) eingeführt - zumindest in Betrieben, in denen grundsätzlich mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann können diese verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von einem Jahr bis fünf Jahr verringert wird. Möglich ist das, sobald das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt am Main
Deutschland
Maße
Höhe: 18.7 cm
Breite: 11.5 cm
Dicke: 2.5 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-7663-6872-0 (9783766368720)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
M.A., Ministerialrat in der Niedersächsischen Staatskanzlei, zuvor Gewerkschaftssekretär. Langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht und wissenschaftlicher Referent im Deutschen Bundestag. Autor von Kommentierungen zum TzBfG, PflegeZG, SGB II und SGB IX sowie zahlreicher weiterer Veröffentlichungen im Arbeits- und Sozialrecht.
Bei der ver.di-Bundesverwaltung im Ressort Sozialpolitik verantwortlich für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik.