An der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht beleuchtet diese Arbeit die Grundrechtsdimension der straßenrechtlichen Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage der Vereinbarkeit von Grundrechtsverwirklichung und straßenrechtlichem Erlaubnisvorbehalt. In diesem Kontext werden die unterschiedliche Verortung des Grundrechtseinflusses in der straßenrechtlichen Benutzungsordnung sowie die divergierenden Ansätze bei der Auslegung des Verkehrsbegriffs untersucht. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird schließlich eine einheitliche Abgrenzungskonzeption favorisiert, die an einen modifizierten engen Verkehrsbegriff anknüpft.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-53528-8 (9783631535288)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Christof Hoffmann, geboren 1973 in Illingen. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, 1997 Erste juristische Staatsprüfung. Während der Referendarausbildung Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Teilnahme an einem Austauschprogramm mit der École Nationale d'Administration (ENA) sowie Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in San Francisco. 1999 Zweite juristische Staatsprüfung, im selben Jahr Einstellung als Beamter in den saarländischen Landesdienst. Derzeit Leiter des Referates für Parlaments- und Ministerratsangelegenheiten, Bundesratsangelegenheiten, Innenministerkonferenz, Koordination der Europaangelegenheiten im saarländischen Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport. Mitglied des Landesprüfungsamtes für Juristen, Promotion 2004.
Aus dem Inhalt: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die straßenrechtliche Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung - Vereinbarkeit von Grundrechtsverwirklichung und straßenrechtlichem Erlaubnisvorbehalt - Verortung des Grundrechtseinflusses in der straßenrechtlichen Benutzungsordnung - Auslegung des Verkehrsbegriffs.