Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen als Anschaffungsnebenkosten zu behandeln? Diese Frage wurde bislang unter Rückgriff auf das Erfolgsneutralitätsgebot beantwortet. Daran kann indes nicht festgehalten werden. Vielmehr ist das Vorsichtsprinzip zugrundezulegen. Basierend auf diesem Grundsatz stellen Aufwendungen Anschaffungsnebenkosten dar, wenn sie zu einer Werterhöhung des angeschafften Wirtschaftsguts führen. An diesen Vorgaben hat sich die Abgrenzung zu Herstellungskosten und Betriebsausgaben zu orientieren. Wendet man die dabei gefundenen Ergebnisse auf die Implementierung von ERP-Software an, so wird u.a. deutlich, dass Aufwendungen für das sogenannte Customizing als Anschaffungsnebenkosten zu behandeln sind.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2012
Universität Köln
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-63830-9 (9783631638309)
DOI
10.3726/978-3-653-01634-5
Schweitzer Klassifikation
Britta Höwer, geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Düsseldorf mit Schwerpunktbereich Steuerrecht und anglo-amerikanischem Begleitstudiengang (2003 bis 2008); Promotion an der Universität zu Köln, Institut für Steuerrecht; promotionsbegleitende Tätigkeit im Bereich des Steuerrechts in einer Rechtsanwaltskanzlei und einer Steuerberatungsgesellschaft; Veröffentlichung steuerrechtlicher Fachbeiträge.
Grundlagen einer Dogmatik der Anschaffungsnebenkosten - Entwicklung von Maßstäben zur Qualifikation von Anschaffungsnebenkosten - Unterstützung des Maßstabs der Werterhöhung durch die Abgrenzung der Anschaffungsnebenkosten zu Herstellungskosten und Betriebsausgaben - Anwendung der Ergebnisse zur Einordnung von Anschaffungsnebenkosten auf die Einführung von ERP-Software.