Die Untersuchung beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Grundrechts der Gewissensfreiheit auf die Behandlung von Gewissenstätern. Dabei geht es vor allem um die strittige Frage, auf welcher Ebene im Deliktsaufbau das Grundrecht zu berücksichtigen ist. Die bisherige Diskussion geht wie selbstverständlich davon aus, daß hierfür nur eine einzige Ebene in Betracht kommt. Demgegenüber weist diese Arbeit erstmals auf die Bedeutung des Grundrechts für alle Stufen des Verbrechensaufbaus hin. Je nach Einzelfall kann es rechtfertigende, entschuldigende, strafausschliessende, strafaufhebende oder strafzumessungsrechtliche Wirkung haben. Exemplarisch wird dies im letzten Teil der Arbeit am Beispiel der Mehrfachbestrafung von Gewissenstätern - insbesondere von Zivildienstverweigerern - aufgezeigt.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-35533-6 (9783631355336)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Ralf Höcker wurde 1971 in Köln geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1991/92 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Am dortigen Kriminalwissenschaftlichen Institut war er von 1992 bis 1996 als studentische Hilfskraft tätig. Das Studium schloss er 1996 mit der ersten juristischen Staatsprüfung ab und promovierte anschließend am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jürgen Seier. Ab 1997 war Ralf Höcker Referendar am Landgericht Köln. Die zweite juristische Staatsprüfung legte er Anfang 2000 ab. Derzeit nimmt er am LLM-Programm des King's College London teil und arbeitet studienbegleitend für eine international tätige englische Kanzlei.
Aus dem Inhalt: Rechtsgeschichtlicher Überblick über die Behandlung von Gewissenstätern - Der richtige Standort einer Prüfung von Art. 4 Abs. 1 GG im Verbrechensaufbau - Die Auswirkungen von Art. 4 Abs. 1 GG auf den verschiedenen Ebenen im Deliktsaufbau - Das Sonderproblem der Mehrfachbestrafung von Gewissenstätern - insbesondere von Zivildienstverweigerern.