Mit den §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat der Gesetzgeber weitreichende Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften geschaffen. Regelungszweck der Vorschriften ist die Herstellung von Transparenz hinsichtlich der wesentlichen Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften.Primärer Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist die Frage, inwieweit dieser Regelungszweck auch in den in der Praxis dominierenden Fällen mehrstufiger Unternehmensverbindungen erreicht wird. Hierbei steht § 22 WpHG im Vordergrund. Der in Absatz 3 dieser Vorschrift geregelte Verbundtatbestand der Kontrolle, an dessen Vorliegen die Zurechnung von Stimmrechten im Unternehmensverbund geknüpft wird, weicht nicht unerheblich vom Verbundkonzept der §§ 15 ff. AktG ab. Des Weiteren werden noch die ausnahmsweise Nichtberücksichtigung von Stimmrechten verbundener Unternehmen sowie die unternehmensverbundinterne Informationsverschaffung behandelt.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
1971
Universität München
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-10784-1 (9783428107841)
Schweitzer Klassifikation
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Meldepflichten verbundener Unternehmen für eigene Stimmrechte: Entstehung der Vorschriften über die Meldepflichten und deren Regelungszweck - § 21 WpHG als Grundtatbestand der kapitalmarktrechtlichen Meldepflichten - Erfüllung der Meldepflichten bei verbundenen Unternehmen gemäß § 24 WpHG - Veröffentlichungspflicht der börsennotierten Gesellschaft gemäß §§ 25, 26 WpHG - Überwachung der Einhaltung der Melde- und Veröffentlichungspflichten und Sanktionierung der Verletzung - Zusammenfassung zu Teil 1 - 2. Teil: Meldepflichten für zugerechnete Stimmrechte bei verbundenen Unternehmen: Der Verbundtatbestand des "kontrollierten Unternehmens" - Die Meldung bei Zurechnung gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG - Stimmrechtszurechnung im Unternehmensverbund de lege ferenda - Zusammenfassung zu Teil 2 - 3. Teil: Die Nichtberücksichtigung von Stimmrechten bei verbundenen Unternehmen: Regelungszweck des § 23 WpHG - Die Befreiungsvoraussetzungen nach § 23 Abs. 1 und 2 WpHG - Die Erteilung der Befreiung durch das BAWe - Die Pflichten des Befreiungsbegünstigten und Sanktionen gemäß § 23 Abs. 3 WpHG - Zusammenfassung zu Teil 3 - 4. Teil: Interne Informationsverschaffung: Informationsverschaffungspflicht der kontrollierten Unternehmen - Ergänzendes Auskunftsrecht des Mutterunternehmens - Informationseinholungspflicht des Mutterunternehmens im Unternehmensverbund - Konsequenzen der Informationsverschaffung mit Blick auf die übrigen Gesellschafter - Zusammenfassung zu Teil 4 - Gesamtzusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachregister