Seit 1978 vertritt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der vom Fehlen einer Schutzmaßnahme i. S. d. § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG Betroffene grundsätzlich nicht die Aufhebung des unvollständigen Planfeststellungsbeschlusses, sondern lediglich seine Ergänzung um die erforderliche Schutzmaßnahme beanspruchen kann. Diese Rechtsprechung haben mittlerweile Bundes- und Landesgesetzgeber übernommen, zuletzt in § 75 Abs. 1 a Satz 2 des jeweiligen VwVfG. Der Vorrang des Planergänzungsanspruches ist allerdings nie begründet worden, weder durch die Rechtsprechung noch durch die Literatur oder den Gesetzgeber. Diese Begründung liefert die vorliegende Arbeit. Methodischer Ansatzpunkt ist dabei der Folgenbeseitigungsanspruch als spezielle Ausprägung des allgemeinen Reaktionsanspruchs gegen subjektive Rechtsverletzungen durch staatliches Handeln: Dessen dogmatische Grundlage, Tatbestand, Schranken und Rechtsfolgen sind mittlerweile hinreichend geklärt und lassen sich auf Planergänzungs- und Planaufhebungsanspruch übertragen. Hierdurch gelingt deren tragfähige Abgrenzung und eine Erklärung ihres Vorrangverhältnisses. Dessen Rechtsgrund liegt in der gesetzlichen Ausgestaltung der subjektiven Rechtsposition desjenigen, der durch den Erlaß eines unvollständigen Planfeststellungsbeschlusses in seinen Rechten verletzt wird. Zur Wiederherstellung dieser Rechtsposition bedarf es lediglich einer Planergänzung, nicht aber einer Planaufhebung.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
1971
Universität München
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 157 mm
Dicke: 16 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-09706-7 (9783428097067)
Schweitzer Klassifikation
Inhaltsübersicht: Einführung: Problemstellung und Ziel der Arbeit - 1. Beschreibung und Einordnung des Grundsatzes vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs: Entwicklung des Grundsatzes vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs in Rechtsprechung und Gesetzgebung - Einordnung des Grundsatzes vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs in die Fehlerfolgensystematik des Fachplanungsrechts - Einordnung des Planergänzungsanspruchs und des Planaufhebungsanspruchs in das System der materiellen Ansprüche - Übersicht über die Erklärungsmöglichkeiten des Vorrangs des Planergänzungsanspruchs gegenüber dem Planaufhebungsanspruch - 2. Rechtsgrund des Vorrangs des Planergänzungsanspruchs gegenüber dem Planaufhebungsanspruch: Der Planaufhebungsanspruch als materiell-rechtlicher Aufhebungsanspruch - Tatbestandlicher Ausschluß des Planaufhebungsanspruchs? - Ausschluß des Planaufhebungsanspruchs durch Schranken? - Planaufhebungsanspruch als überschießende Rechtsfolge - 3. Umsetzung und Grenzen des Grundsatzes vom Vorrang des Planergänzungsanspruchs gegenüber dem Planaufhebungsanspruch: Prozessuale Umsetzung des Vorrangs des Planergänzungsanspruchs - Grenzen des Vorrangs des Planergänzungsanspruchs - Ergebnis und Thesen - Literaturverzeichnis - Sachregister