Zum Werk
Der Kommentar erläutert praxisorientiert das Geldwäschegesetz (GwG) sowie die einschlägigen Vorschriften des KWG, u. a. zu besonderen Aufgaben einschließlich Finanzsanktionen, zum Kontenabruf sowie die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen zum Nachteil der Institute.
Erläutert werden auch die entsprechenden Regelungen im StGB.
Vorteile auf einen Blick
- aktuell, prägnant und praxisorientiert
- mit den relevanten GwG-, KWG-, ZAG- und StGB-Vorschriften
- unter Berücksichtigung von Veröffentlichungen relevanter Aufsichtsbehörden und internationaler Standardsetzer
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Änderungen seit Erscheinen der 4. Auflage. Dazu zählen insbesondere die umfassenden Änderungen des GwG durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) sowie die Sanktionsdurchsetzungsgesetze (SDG I und SDG II), Änderungen des StGB durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (GwStrRVG) sowie verschiedener anderer Anpassungen des GwG.
Daneben werden u.a. die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) und die Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) erörtert.
Rezensionen / Stimmen
Stimmen zur Vorauflage
"(...) Kurzum handelt es sich um einen unverzichtbaren und informativen Kommentar, der alle relevanten Informationen enthält und als Standardwerk zum Geldwäschegesetz in keiner einschlägigen Bibliothek fehlen sollte. Trotz seiner Kompaktheit eignet er sich, dem handlichen Format sei Dank, auch ideal zum Mitnehmen."
Pinar Karacinar-Gehweiler, in: justament online 28.06.22, zur 4. Auflage 2020
"(...) Bereits zur ersten Auflage wurde diesem Kommentar attestiert, er besitze das "Zeug zum Standardwerk" (Helmrich, NJW 2011, 437). Diese Prognose hat sich sicherlich bestätigt. Der Kommentar zeichnet sich durch Praxisorientierung, Kompaktheit und vor allem Aktualität aus. Letzteres ist gerade im Geldwäscherecht angesichts seiner großen Dynamik von entscheidender Bedeutung."
Notarassessor Martin Thelen, Berlin, in: DNotZ 6/2021, zur 4. Auflage 2020
"(...) "Der Herzog" ist ein Standardwerk zum GwG und das zu Recht. Aus notarieller Sicht abgerundet würde der Herzog in der nächsten Auflage durch eine Kommentierung der GwGMeldV-Immobilien sowie eine ausführlichere Erläuterung notarrelevanter Vorschriften wie der Beurkundungsverbote nach § 10 Abs. 9 S. 4 GwG. Zudem steht mit dem Regierungsentwurf zum Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz die nächste Änderung des GwG bevor."
Notarassessor Anton Gordon LL.M. (Sindelfingen), in: BW NotZ 2/2021, zur 4. Auflage 2020
"(...) Die Kommentierung spiegelt den Stand der Gesetzgebung von April 2020 wider. Mit der 6. EU-Geldwäscherichtlinie stehen schon weitere Änderungen ins Haus, sodass die nächste Auflage dieses handlichen Standardwerks nicht lange auf sich warten lassen wird. Bei den geldwäscherechtlich Verpflichteten ist der Bedarf nach praxisgerechter Information angesichts der komplexen Anforderungen des Gesetzgebers und der Aufsichtsbehörden groß. Mit dem vorliegenden Kommentar steht ihnen eine aktuelle, fundierte Arbeitshilfe zur Verfügung, die auch die relevanten Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden und internationaler "Standardsetzer" berücksichtigt. Aber auch alle anderen, die mit Fragen der Geldwäsche befasst sind, finden in diesem zum Standardwerk gewordenen handlichen Kommentar praxisorientierte Antworten."
VRiOLG a.D. Dr. Bernd Müller-Christmann, in: fachbuchjournal 2/2021, zur 4. Auflage 2020
"(...) Es bleibt abschließend festzuhalten, dass die 4. Auflage des GwG-Kommentars von Herzog wieder eine umfassend aktualisierte, fundierte und für die Praxis sehr hilfreiche Kommentierung des Geldwäscherechts in einem Band bietet. Schwerpunkt ist dabei weiterhin die Kommentierung des GwG, die durch partielle Kommentierungen des KWG, des ZAG und des StGB flankiert wird. Die Gesetzgebung konnte bis April 2020 berücksichtigt werden, sodass die Kommentierung die zurückliegenden wesentlichen Neuerungen erfasst. Lediglich im Hinblick auf die zitierte Literatur fällt auf, dass jedenfalls partiell offenbar nur wenige Veröffentlichungen aus jüngerer Vergangenheit eingeflossen sind, was sicherlich auch im Vorlauf bis zur jetzigen Veröffentlichung der Kommentierung begründet ist. Nichtsdestotrotz wird die Praxisnähe und Aktualität des Herzog dazu führen, dass das Werk auch künftig seinen Platz in der Kommentarliteratur einnehmen wird. Der Erwerb des Werks ist allen, die mit Fragen des GwG konfrontiert sein können, zu empfehlen."
Rechtsanwalt Dr. Maximilian Goette, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mannheim, in: DStR 47/2020, zur 4. Auflage 2020