Zum Werk
Dieses Werk behandelt die disziplinar- und strafrechtlichen Folgen eines Strafverfahrens auf das Beamtenverhältnis. Behandelt werden auch die Besonderheiten für Richter und Soldaten.
Bei der Strafverteidigung von Beamten unterschätzen Strafverteidiger häufig die disziplinarrechtlichen Folgen eines Strafverfahrens für das Beamtenverhältnis. Diese können für den Beamten jedoch gravierend und unter Umständen schmerzhafter sein, als die Strafe.
Beispielsweise kann eine Verurteilung im Strafverfahren zu einer Geldstrafe im Disziplinarverfahren die Suspendierung vom Dienst nach sich ziehen. Dieses Werk bietet eine bislang am Buchmarkt nicht gebotene Gesamtbetrachtung von Disziplinarrecht und Beamtenstrafrecht unter Berücksichtigung der Auswirkungen eines Strafverfahrens auf das Beamtenverhältnis und das Disziplinarverfahren.
Vorteile auf einen Blick
- Gesamtbetrachtung von Strafrecht und Disziplinarrecht
- unterstützt und erleichtert die Strafverteidigung von Beamten
- neues Kapitel zu den einzelnen Dienstpflichten
Zur Neuauflage
In der Neuauflage kommt ein eigenes, umfangreiches Kapitel zu den einzelnen Dienstpflichten hinzu. Daneben wird das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Für Strafverteidiger, im Beamtenrecht tätige Anwälte, Juristen in Berufsverbänden
Maße
Gewicht
ISBN-13
978-3-406-71614-0 (9783406716140)
Schweitzer Klassifikation
Von Prof. Dr. Klaus Herrmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dr. Heide Sandkuhl, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Verwaltungsrecht.