
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 5
Beschreibung
Münchener Kommentare: Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Gesamtwerke und Einzelbände der verschiedenen MüKo-Reihen mit den jeweiligen unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten.
Zur Neuauflage von Band 5
Das Mietrechtsanpassungsgesetz 2018/2019 sowie das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit werden berücksichtigt.
Ferner sind enthalten die jüngsten Entscheidungen des BGH zu Angehörigenmietverträgen, zu Annahmefristen für Mietverträge, zur Zwischenvermietung, zu Aufrechnungsverboten, zum Vertragseintritt des Mieters, zum Vorkaufsrecht des Mieters und zur Fristenberechnung.
Auch Leistungsstörungen und Fragen der Betriebskostenabrechnung (Gartenpflege, "Mülltourismus") beschäftigten die Gerichte, ferner die Zulässigkeit von Mieterhöhungen und das Vorliegen von Kündigungsgründen (vorgetäuschter Eigenbedarf).
Das Arbeitsrecht wurde unter Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung gründlich aktualisiert. Die Änderung des § 611a BGB mit der Definition des Arbeitsvertrages ist eingearbeitet. Berücksichtigt sind ferner die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und das neue Entgelttransparenzgesetz.
Auf die gesonderte Kommentierung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) ist besonders hinzuweisen.
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Vorauflage

Personen
Bandredakteure: Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D..
Die Bearbeiter des fünften Bandes: Prof. Dr. Markus Artz, Prof. Dr. Klaus Peter Berger, Hans-Jürgen Bieber, Vorsitzender Richter am Kammergericht a.D., Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Richter am Oberlandesgericht a.D., Prof. Dr. Martin Häublein, Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, Dirk Hesse, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Dr. Rudi Müller-Glöge, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a.D., Dr. Michael J. Schmid†, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Richter am Oberlandesgericht, Dr. Günter Spinner, Richter am Bundesarbeitsgericht, Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., und Dr. Kai Zehelein, Richter am Oberlandesgericht