Die "AÜG-Reform", eine gesetzliche Regelung, die den Umgang mit Personaldritteinsatz umfangreich regelt, ist seit dem 1.4.2017 in Kraft. Welche Auswirkungen dies hat, wird in diesem Werk dargestellt. Mit Hinweisen, Praxistipps und Musterformulierungen erklärt der Ratgeber die gesetzlichen Regelungen des AÜG, welche Herausforderungen und Stolperfallen auf Sie als Anwalt, Unternehmens-/Verbandsjurist oder Personalverantwortlicher in Ihrer täglichen Beratungspraxis zukommen. Behandelt werden unter anderem:
- Abgrenzung von Werkvertrag und Leiharbeit, die Regelung des Arbeitnehmerbegriffs in § 611a BGB sowie die damit zusammenhängenden Praxisprobleme
- Praxisrelevante Regelungen des AÜG, u.a. Anwendungsbereich, Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Gleichstellungsgrundsatz, Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten, Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher, Widerrufsrecht des Leiharbeitnehmers, Einsatz von Leiharbeitnehmern während eines Streiks, Beteiligungsrechte des Betriebsrates, Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten sowie die Folgen der Regelung für ausländische Zeitarbeitsunternehmen.
Es werden auch die Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Kollektivvereinbarungen, Sanktionen bei Verstößen gegen das AÜG und die Übergangsregelungen erläutert sowie Hinweise für die praktische Handhabung und die Beratungspraxis gegeben.
Ein eigenes Kapitel befasst sich mit der besonderen Thematik der Solo-Selbständigen (inkl. Entsendung von Freelancern sowie Überblick über sozial- und steuerrechtliche Probleme).
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Unternehmensjuristen
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8240-1609-9 (9783824016099)
Schweitzer Klassifikation
Prof. Dr. Martin Henssler ist Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal der Universität zu Köln und einer der führenden 40 Köpfe des Personalwesens. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind: Arbeitsrecht, Anwaltsrecht, Bürgerliches Recht (Schuldrecht, Sachenrecht), Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht
Dr. Timon Grau ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Linklaters. Seine Tätigkeitsfelder umfassen die Betreuung von Transaktionen, Outsourcings und Reorganisationen, die Beratung nationaler wie internationaler Mandanten aus verschiedenen Sektoren insbesondere im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht, zur Unternehmensmitbestimmung sowie in Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten und im Zusammenhang mit Vergütungssystemen sowie Prozessführung sowie die Beratung rund um die Themengebiete Arbeitnehmerdatenschutz, Compliance, Crisis Management und interne Untersuchungen