Die Arbeit thematisiert die bereits seit über 100 Jahren andauernden Entwicklungen im Bereich des strafrechtlichen Bildnisschutzes und befasst sich umfassend mit dem durch das 49. StÄG neu gefassten § 201a StGB. Hierbei werden vor allem die 2015 in die Strafnorm neu eingefügten Tatbestandsvarianten eingehend dargestellt.
Die Autorin kommentiert jedoch nicht die Strafnorm, sondern geht in ihrer Arbeit problem- und praxisorientiert vor. So wird beispielsweise neben der Vereinbarkeit des § 201a StGB mit dem Bestimmtheitsgrundsatz dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich sowie dessen Relevanz für die Praxis thematisiert. Neben einer umfassenden Rechtsprechungsauswertung zu § 201a StGB a.F. und § 201a StGB n.F. zeichnet sich die Arbeit auch durch ihre Bezugnahme auf die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Fotografie- und Videotechnik aus.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2018
Universität Augsburg
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-15662-7 (9783428156627)
Schweitzer Klassifikation
Rebecca Heiß studierte an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg Rechtswissenschaften mit einem kriminalwissenschaftlichen Schwerpunkt. Sie legte im Februar 2016 die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Ab März 2016 promovierte Frau Heiß unter der Betreuung von Herrn Prof. Dr. Arnd Koch an der Universität Augsburg. Gleichzeitig war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an dessen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte tätig. Im Oktober 2018 begann Frau Heiß mit dem Referendariat im OLG-Bezirk München.