
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch - Band 2
Beschreibung
Münchener Kommentare: Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Gesamtwerke und Einzelbände der verschiedenen MüKo-Reihen mit den jeweiligen unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten.
Erschöpfende Auskunft u.a. zu Einziehung, Strafantrag, Verjährung.
Umfassend, gründlich, praxisorientiert
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert das gesamte StGB und die in der Praxis bedeutsamen Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung und Auswertung der neuesten Rechtsprechung und realitätsnahe Lösungsvorschläge machen den Kommentar zum idealen Werkzeug.
Zur Neuauflage von Band 2
Band 2 umfasst die praktisch wichtigen Normen des AT zu Strafen, Strafbemessung, Strafaussetzung auf Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Absehen von Strafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Einziehung, Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen und Verjährung. In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Ausführlich dargestellt sind insbesondere die Reform der Vermögensabschöpfung, das 53. StrÄndG (Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern) sowie das 56. StrÄndG (Strafbarkeit nicht genehmigter Kfz-Rennen).
Rezensionen / Stimmen
"(...) Für Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte, Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und Verantwortliche im Maßregel- und Strafvollzug stellt der Kommentar ein unentbehrliches Arbeitsmittel dar." - Dr. Dieter Rohnfelder, in: Goltdammer´s Archiv für Kriminologie März/April 2017, zur 3. Auflage 2016
"(...) Insgesamt befeuert Band 2 die Vorfreude auf die Neuauflage der weiteren Bände, denn bereits dieser neu bearbeitete Band ist vielversprechend und lässt weiterhin Gutes erwarten." - Rechtsanwalt Dr. Johannes Corsten, Frankfurt a. M., in: NJW 37/2017, zur 3. Auflage 2016
"(...) Der zweite Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch bildet mit einem Bearbeitungsstand vom Juni 2016 den Auftakt zur dritten Auflage. Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint damit in erstaunlicher Aktualität ein umfangreiches Erläuterungswerk zum StGB sowie wichtigen nebenstrafrechtlichen Regelungen neu. Und schon Ende 2017 soll die erneut auf acht Bände angelegte Gesamtausgabe vorliegen. (...) Es ist erfreulich, dass mit der dritten Auflage des Münchener Kommentars zum StGB bald wieder eine aktuelle umfangreiche Erläuterung des Strafgesetzbuches vorliegen wird." - Ministerialrat Peter Marx, in: Die Justiz 05/2017, zur 3. Auflage 2016
"(...) Insgesamt befeuert Band 2 die Vorfreude auf die Neuauflage der weiteren Bände, denn bereits dieser neu bearbeitete Band ist vielversprechend und lässt weiterhin Gutes erwarten." - Von Dr. Johannes Corsten
"(...) Auch wenn klar ist, dass die meisten Juristen ein Werk mit den "Münchner Kommentar" nicht in Gänze für sich anschaffen, so zeigt der Umfang und die Tiefe der Darstellungen in Bd 2 durchaus, dass nicht nur Universitäten durchaus gut daran tun, ein derartiges Werk zu besitzen, sondern auch Gerichten, Staatsanwaltschaften und auf Strafsachen spezialisierten Anwaltskanzleien geraten werden kann, den Kommentar zu führen." - in: http://dierezensenten.blogspot.de 11.01.2017, zur 3. Auflage 2016
"(...) Mit dem vorliegenden 2. Band der Neuauflage ist ein Werk gelungen, das jeder für eine vertiefte Bearbeitung von Fragen der Rechtsfolgenseite des Strafrechts heranziehen sollte. Im vielstimmigen Konzert der StCB-Kommentierungen spielt der „MünchKomm" in der ersten Reihe mit!" - Richter am Amtsgericht Dr. Axel Deutscher, in: StRR 12/2012, zur 2. Auflage 2012
"(...) Auch dieser Teilband des "Münchener Kommentars" zum StGB stellt für Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte, Rechtsanwälte, Verantwortliche im Straf- und Maßregelvollzug sowie Bewährungshelfer ein hervorragendes Arbeitsmittel dar. Der Preis ist zweifellos angemessen, wird aber wohl nur gut situierten Strafverteidigern eine individuelle Anschaffung ermöglichen." - Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 03/04 2012, zur 2. Auflage 2012
"Der Münchener Kommentar ist ein hervorragendes Arbeitsmittel, das trotz seiner Tiefe und Ausführlichkeit durch übersichtliche Darstellung und Verständlichkeit auch für die Lösung alltäglicher Fälle gerne zur Hand genommen wird." - von Peter Marx, Ministerialrat; in: Die Justiz 10/2012, zur 2. Auflage 2012
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Personen
Herausgegeben von
- Prof. Dr. Volker Erb
- und Dr. Jürgen Schäfer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Bandredakteur:
Prof. Dr. Bernd Heintschel-Heinegg, Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt
Die Bearbeiter des zweiten Bandes:
- Prof. Dr. Jan Bockemühl, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn
- Gerhard Gemmeren, Vorsitzender Richter am Landgericht
- Prof. Dr. Bernd Heintschel-Heinegg, Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt
- Lienhart Huber, Richter am Amtsgericht
- Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub
- Dr. Tobias Kulhanek, Staatsanwalt
- Stefan Maier, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Markus Meißner, Rechtsanwalt
- Prof. Dr. Wolfgang Mitsch
- PD Dr. Christine Morgenstern, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Prof. Dr. Henning Radtke, Richter des Bundesverfassungsgerichts
- Dr. Daniela Ruderich, Richterin am Landgericht
- und Dr. Herbert Veh, Präsident des Landgerichts a.D.
Sachregister: Martina Ludlei