Die Arbeit befaßt sich mit dem durch die Betriebsverfassungsreform 2001 novellierten § 3 BetrVG. Dieser gibt den Tarifvertrags- und den Betriebsparteien die Möglichkeit, von der gesetzlichen Struktur der betrieblichen Arbeitnehmervertretung abweichende Repräsentationsorgane zu errichten. Damit soll die Arbeitnehmervertretung wieder mit den in der betrieblichen Wirklichkeit anzutreffenden Unternehmensstrukturen harmonisiert werden. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt auf den tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 3 BetrVG. Daneben werden tarif- und betriebsverfassungsrechtliche Sonderprobleme erörtert, die sich auch und gerade im Zusammenhang mit dieser Vorschrift ergeben. Ziel der Arbeit ist es, den § 3 BetrVG für die «Beteiligten vor Ort» handhabbar zu machen.
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 23 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-52119-9 (9783631521199)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Ronny Heinkel wurde 1975 in Sonneberg geboren. Nach der Schulzeit studierte er an der Universität Jena Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Individuelles und Kollektives Arbeitsrecht. Seit 2003 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Braunschweig.
Aus dem Inhalt: Einordnung des § 3 BetrVG in geltendes Verfassungsrecht und Kriterien seiner Auslegung - Betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit kraft Kollektivvertrag - Besonderheiten eines Tarifvertrages und einer Betriebsvereinbarung - Rechtsfolgen einer Organisationsregelung - Der nichtige Kollektivvertrag.