INhALT
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
- Reform des Versicherungsvertragsgesetzes
- Versicherungsschutz der Haushalte
- Bedarfspyramide
- Bedarfsgerechte Risikoabsicherung
- Erläuterungen zu einzelnen Versicherungen
- Tipps für Wehr und Zivildienstleistende
- Bausteine zum Vermögensaufbau/Vorsorgesparen
- Sozialversicherungsgrenzwerte
GESETZLIChE ALTERSVERSORGUNG
- Weniger Beitragszahler - mehr Rentner
- DreiSchichtenModell
- Durchschnittliche Lebenserwartung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
- Übersicht der wichtigsten Rentenarten
- Rententabelle für pflichtversicherte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Beamtenversorgung
- Ruhegehaltsskala Beamtenversorgung
- Rente mit 67
LEBENSVERSIChERUNG
- Was kostet eine private Rente zur Altersvorsorge?
- Rendite einer Kapitallebensversicherung
KRANKEN- UND PFLEGEVERSIChERUNG
- Wo sind Kinder zu versichern?
- Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Leistungsüberblick zur privaten Krankenversicherung
- Was kosten Krankenhausaufenthalte?
- KrankenkassenWahl
- Pflegeversicherung: Sach und Geldleistungen
UNFALLVERSIChERUNG
- Renten der gesetzl. Unfallversicherung
- Gegenüberstellung der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung
PRIVATE VERSIChERUNGEN
- Private Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Die Kosten eines Rechtsstreites
- Versicherungsschutz in den einzelnen Rechtsschutztarifen
- KFZVersicherung
- Umfang der Kaskoversicherung
STEUERN UND VERMÖGEN
- So viel Wohnungsmiete zahlen Sie im Laufe der Jahre
- Steuern sparen mit Versicherungen
- Steuern sparen mit betrieblicher Altersversorgung
- Die neue Abgeltungssteuer
- Einkommenssteuertarife 2008
- Staatliche Förderung der Vermögensbildung
- Rente und Steuern
- Besteuerung von abgekürzten Leibrenten
- Kapitaleinkünfte: Was bleibt steuerfrei?
- Kleines FondsABC
- Das Alterseinkünftegesetz
RENDITEBEREChNUNG
- Entnahmeplan
- Berechnungstabellen: Wie wächst das Vermögen?
Leseprobe aus dem Kapitel "Unfallversicherung" (Seite 28)
UNFALLVERSIChERUNG
RENTEN DER GESETZL. UNFALLVERSIChERUNG
Arbeitnehmer sind in der Arbeit sowie auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit
und zurück gesetzlich unfallversichert. Die Verletztenrente beträgt bei 100%
Minderung der Erwerbsfähigkeit 2/3 des letzten BruttoJahresarbeitsverdienstes.
Bei weniger als 100% Minderung der Erwerbsfähigkeit erfolgt die Berechnung
prozentual nach dem Invaliditätsgrad.
Beispiel: Jahresarbeitsverdienst im Jahr vor dem Arbeitsunfall: ¤ 30.000,00
Minderung der Erwerbsfähigkeit: 50%
Verletztenrente: 30.000,00 x 2/3 x 50 % = ¤ 10.000,00 P.A./833,33 MTL.
Eine Verletztenrente wird jedoch erst gewährt ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20%.
Anrechnung: Wird neben der Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung auch
noch eine volle Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, so wird die Erwerbsminderungsrente ggf. gekürzt. Beide Renten dürfen zusammen
einen Grenzbetrag von 70% des letzten Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen.
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für KINDER IMKINDERGARTEN, SChÜLER IN DER SChULE UND STUDENTEN AN DER hOChSChULE SOWIE FÜRWEGEUNFÄLLE. Die Höhe der Verletztenrente ist dabei abhängig vom Lebensalter.
Bei einem Unfall im Jahre 2007 beträgt die Verletztenrente (Werte gerundet):