Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es dem Staat und somit auch der Verwaltung, den Bürger zum bloßen Objekt ihres Handelns zu machen. Der Bürger ist nicht Gegenstand des Verwaltungsverfahrens, sondern Verfahrensbeteiligter mit eigenen Rechten.
Angesichts der außerordentlichen Regelungsdichte und Komplexität des Verwaltungsrechts ist es für ihn nicht einfach, die zur Rechtswahrnehmung und -verteidigung notwendigen Informationen zu erlangen, und ohne diese Informationen ist dem Bürger eine effektive Wahrnehmung seiner Beteiligtenrechte im Verfahren nicht möglich.Unter der Geltung des Grundgesetzes treffen die Verwaltung daher bestimmte Auskunfts-, Beratungs- und Belehrungspflichten, die als behördliche Betreuungspflichten zusammengefaßt werden.
Der Verfasser geht intensiv der Frage nach, in welchem Umfang eine Betreuung des Bürgers geboten ist. Diese Problematik ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine »bürgernahe Verwaltung« von Bedeutung
Reihe
Sprache
Maße
Höhe: 14.5 cm
Breite: 20.8 cm
ISBN-13
978-3-415-02566-0 (9783415025660)
Schweitzer Klassifikation