Arbeitnehmer von Unternehmensgruppen erhalten häufig neben der von der Arbeitgebergesellschaft gezahlten Vergütung weitere Sonderleistungen anderer Konzerngesellschaften, z.B. Mitarbeiterrabatte. Variable Vergütungsbestandteile richten sich zum Teil nach Kennzahlen, die sich auf andere Einheiten im Konzern oder die ganze Unternehmensgruppe beziehen. Kommt es zu einem Übergang des Anstellungsbetriebes, verändern sich die Rahmenbedingungen für die betroffenen Arbeitsverhältnisse unter Umständen gravierend, weil es zu einer Herauslösung des Betriebs(teils) aus dem Konzern, dem Arbeitgeberunternehmen und ggf. dem Betrieb kommt. Die Autorin geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer auch nach einem Betriebsübergang auf einen konzernfremden Dritten noch Ansprüche auf konzernweite Leistungen haben. Dabei diskutiert die Autorin sowohl Leistungen auf individualrechtlicher Grundlage als auch Leistungen, die aufgrund von Betriebsvereinbarungen gewährt werden. Überdies untersucht die Autorin, ob und wie variable Leistungsvereinbarungen nach Ausscheiden aus dem Konzern anzupassen sind und ob vor diesem Hintergrund bestimmte Verfallklauseln für den Fall eines Betriebsübergangs zulässig sein können.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Marburg, Univ.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 15 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-64264-1 (9783631642641)
DOI
10.3726/978-3-653-03032-7
Schweitzer Klassifikation
Nadine Hartung studierte Rechtswissenschaften an der Universität Marburg und der University of Aberdeen (Vereinigtes Königreich). Seit 2010 ist sie Rechtsanwältin in einer international präsenten deutschen Wirtschaftskanzlei in Berlin.
Inhalt: Rechtliche Einordnung des Konzerns ¿ Rechtsgrundlagen konzernweiter Leistungen im Konzern ¿ Betriebliche Übung und Gleichbehandlung im Konzern ¿ Konzernbetriebsvereinbarungen ¿ Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ¿ Modifizierung von Ansprüchen ¿ Zulässigkeit von Verfallklauseln ¿ Normative und gesetzlich angeordnete Fortgeltung von Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen ¿ Mögliche Ansatzpunkte für Analogien ¿ Rechtspolitische Kritik.