Tabellenteil
- Tabelle 1: Inlandsreisepauschalen 2014
- Tabelle 2: Auslandsreisepauschalen 2014
- Tabelle 3: Kürzung der Verpflegungspauschalen
- Tabelle 4: Abzugsfähige Reisekosten
- Tabelle 5: Steuerfreier
- Tabelle 6: Pauschale Kilometersätze
- Tabelle 7: Vorsteuerabzug aus Reisekosten
- Tabelle 8: Geldwerte Vorteile aus der Firmenwagenüberlassung
- Tabelle 9: Firmenwagen: Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung
- Tabelle 10: Doppelte Haushaltsführung: Abzugsfähige Aufwendungen
- Tabelle 11: Doppelte Haushaltsführung: Steuerfreier Arbeitgeberersatz
Erläuterungsteil
Einführung
Die Neuregelungen im Überblick
- Erste Tätigkeitsstätte ersetzt regelmäßige Arbeitsstätte
- Gesetzliche Regelung der ersten Tätigkeitsstätte
- Entfernungspauschale für Fahrten zu Sammel- bzw. Treffpunkt
- Änderungen bei den Verpflegungspauschalen
- Änderungen bei der doppelten Haushaltsführung
- Übersicht: Altes- neues Reisekostenrecht
Reisekostenrecht 2014
- Die erste Tätigkeitsstätte
- Die Fallgruppen der beruflichen Auswärtstätigkeit
- Voraussetzungen der beruflichen Auswärtstätigkeit
- Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen
- Tätigkeit auf Fahrzeugen
- Abzugsfähige Reisekosten
- Mehraufwand für Verpflegung
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten
- Reisekosten bei Aus- und Fortbildung
- Geschäftsreisen bei Selbstständigen
Steuerfreie Erstattungen durch den Arbeitgeber
- Umfang der Steuerfreiheit
- Zusammengefasste Erstattung
- Zulässige Pauschalbesteuerung
- Kürzung der Werbungskosten
- Nachweis der Reisekosten
- Reisekostenabrechnung (Muster)
Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
- Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Entfernungspauschale 2014
- Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen
- Fahrtkostenersatz und sonstige Arbeitgeberleistungen
- Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bei Selbstständigen
Doppelte Haushaltsführung
- Anwendungsbereich
- Gesetzliche Grundlagen
- Abzugsfähige Werbungskosten
- Steuerfreie Arbeitgebererstattung
- Doppelte Haushaltsführung im Ausland
- Bescheinigung der steuerfreien Arbeitgebererstattungen
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Firmenwagenbesteuerung im Überblick
- Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil
- Begrenzung auf 2 Berechnungsverfahren
- 1-%-Regelung (Methode 1)
- Einzelnachweis der Fahrten und Gesamtkosten (Methode 2)
- Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
- Sammelbeförderung
- Fahrergestellung
- Nutzungsentgelte des Arbeitnehmers
- Autotelefon
- Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte: Pauschalbesteuerung oder Werbungskostenabzug
- Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug bei Reisekosten und ähnlichen Aufwendungen
- Gesetzeslage
- Vorsteuerabzug aus Übernachtungskosten
- Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten
- Kein Vorsteuerabzug bei arbeitnehmereigenen Fahrzeugen
- Vorsteuerabzug bei Benutzung anderer Verkehrsmittel
Bewirtungskosten
- Abzug als Betriebsausgabe
- Geschäftliche Bewirtung
- Umsatzsteuer
- Bewirtungskosten beim Arbeitnehmer
Stichwortverzeichnis
Firmenwagenbesteuerung im Überblick
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), stellt dieser (geldwerte) Vorteil steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenüberlassung stehen weiterhin die beiden bisherigen Berechnungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung:
- die pauschale Nutzungswertermittlung in Form der 1-%-Methode sowie
- der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode.
Diese Bewertungsmethoden stellen auch 2014 die Grundlage für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar - durch die Reisekostenreform 2014 ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen.
Die gesetzliche Neudefinition der ersten Tätigkeitsstätte wurde auch für die Firmenwagenbesteuerung nachvollzogen. Der Gesetzeswortlaut wurde an den neuen Arbeitsortbegriff "erste Tätigkeitsstätte" angepasst. Sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode ist ab 2014 ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu berechnen, wenn der Firmenwagen dem Arbeitnehmer auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird. Nach den neuen Reisekostenbestimmungen ist die Zuschlagsberechnung an die Wegstrecke Wohnung - erste Tätigkeitsstätte geknüpft.
Als Folge des inhaltlich völlig neuen Begriffs der ersten Tätigkeitsstätte dürfte der Ort der bisherigen regelmäßigen Arbeitsstätte und der Ort der ersten Tätigkeitsstätte nicht selten voneinander abweichen. Wie für die lohnsteuerliche Behandlung der Fahrtkostenzuschüsse (vgl. Kap. 5.1) hat das Lohnbüro für die Durchführung der Firmenwagenbesteuerung zunächst zu prüfen, wo der Arbeitnehmer ab 1.1.2014 seine erste Tätigkeitsstätte hat und ob diese noch mit der - bisherigen - regelmäßigen Arbeitsstätte übereinstimmt. Für denselben Dienstwagen kann sich 2014 infolge des rechtlich bedingten Ortswechsels ein vom Vorjahr betragsmäßig abweichender Sachbezug Firmenwagen ergeben. Allerdings dürfte dies kaum Nachteile bringen, da der Gesetzgeber hinsichtlich des neu bestimmten Tätigkeitsstättenbegriffs weitreichende arbeitsrechtliche Möglichkeiten des Arbeitgebers für die Zuordnung seiner Arbeitnehmer zu einer ersten Tätigkeitsstätte vorsieht.