Das intertemporale Erbrecht geht von dem Grundsatz aus, dass Erbfälle, die nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung eintreten, nach dem neuen Recht zu beurteilen sind. Knüpfen die geänderten Vorschriften an Sachverhalte aus der Zeit vor der Gesetzesänderung an, ist dieser Grundsatz nicht unproblematisch. Daher gibt es Ausnahmevorschiften, vor allem bezüglich der Form und der Bindungswirkung von Verfügungen von Todes wegen. Ob diese Ausnahmen genügen, ist eine Frage, die sich schon immer hätte aufdrängen müssen, weil der Erbfall ein Ereignis ist, auf das sich der Erblasser und Nachlassbeteiligte vorbereiten können müssen und Rechtsänderungen die Möglichkeit und den Effekt solcher Vorbereitungen beeinflussen können. Diese Fragestellung anhand aktueller Gesetzesänderungen aufzuarbeiten, ist Ziel der Untersuchung.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Bielefeld, Univ.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 12 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-65549-8 (9783631655498)
DOI
10.3726/978-3-653-04702-8
Schweitzer Klassifikation
Philipp Hahn studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Jetzt ist er als niedergelassener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht und Familienrecht tätig.
Inhalt: Intertemporales Erbrecht ¿ Rückwirkung von Gesetzen im Erbrecht ¿ Echte und unechte Rückwirkung von Gesetzen ¿ Stichtagsprinzip (Art. 213 EGBGB) ¿ Pflichtteilsrecht ¿ Testierfreiheit ¿ Anrechnung und Ausgleichung von Zuwendungen (§§ 2315, 2316 BGB) ¿ Bindungswirkung von Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament.