Zum Werk
Der Kommentar behandelt systematisch und praxisorientiert alle Fragen rund um das Handelsrecht. Er ist speziell für schnelles und effektives Arbeiten aufbereitet, ohne dabei die in der wirtschaftsrechtlichen Beratung unerlässliche wissenschaftliche Fundierung zu vernachlässigen und
- setzt seine Schwerpunkte dort, wo die Praxis vertiefte Kommentierungen erwartet
- bietet mit einem hochspezialisierten Autorenteam von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, zu dessen täglicher Arbeit der Umgang mit den §§ 238 ff. HGB zählt, in besonderer Tiefe den zentralen Bereich der Handelsbücher
- verzichtet auf handbuchartige Anhänge und ordnet die Praxisprobleme durchgängig den Kommentierungen der Einzelparagrafen zu
Vorteile auf einen Blick
- kompakter dreistufiger Aufbau sorgt schnell für Klarheit (Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung, Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung, Detail-Ebene mit Rechtsprechungsbeispielen und Praxistipps)
- starker Praxisbezug durch Schwerpunkt auf der Rechtsprechung
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur, insbesondere
- Die Neuerungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG)
- Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
- Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungs-RL
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
- Auszug aus der Abschlussprüfungs-VO
Rezensionen / Stimmen
»Der Kommentar lässt fast keine Wünsche offen.« Prof. Dr. Peter Ries, Rpfleger 2017, 735
»An diesem Punkt zeigt sich eine besondere Stärke des Kommentars, da sich die Bearbeiter der Kommentierung zu den §§ 238 ff. HGB überwiegend aus spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer Top Ten-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammensetzen. Diese Bearbeiter sind zweifelsohne mit den täglichen Praktikerfragen bestens vertraut, was sich in der stringenten Bearbeitung zeigt. Für die übrige Kommentierung konnten auch Richter und einige Vertreter der Wissenschaft als Autoren gewonnen werden, so dass dieses Werk insgesamt mit einem hochkompetenten Autorenteam aufwarten kann. Die Stärke in der Kommentierung des 3. Buches liegt darin, dass diese Bearbeitung weit über die bisweilen anzutreffende Funktion einer notwendigen Komplementärkommentierung des Bilanzrechts in einem HGB-Kommentar hinausgeht.« RA Dr. Dirk Weitze-Scholl, NJW 2018, 681
»Es wäre fahrlässig, auf die Anschaffung dieses Glanzstücks der Kommentarliteratur zu verzichten.« Hartmut Glenk, Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 2018, 47
"Die Stärke in der Kommentierung des 3. Buches liegt darin, dass diese Bearbeitung weit über die bisweilen anzutreffende Funktion einer notwendigen Komplementärkommentierung des Bilanzrechts in einem HGB-Kommentar hinausgeht, ohne gleichzeitig den Anspruch eines ausgewiesenen Bilanzkommentars erheben zu wollen. Selbst die Kommentierung des 4. Buches „Handelsgeschäfte“ findet in diesem Gesamtwerk ausreichend Raum. Aufgrund dieser ausgewogenen Kommentierung sämtlicher Bücher des HGB (mit Ausnahme des 5. Buches „Seehandel“) ist es den Herausgebern durchaus gelungen, einen „neuen“ Kommentar zu schaffen, der das bereits vorhandene Spektrum an HGB-Kommentaren sinnvoll ergänzt. Es bleibt den Herausgebern zu wünschen, dass sie mit ihrem Werk den Sprung in die Riege der etablierten HGB-Kommentare schaffen." Rechtsanwalt und Notar Dr. Dirk Weitze-Scholl, LL. M. (Taxation), in: NJW 10/2018