Das BVerfG hat bereits 1992 betont, dass Nachtarbeit grundsätzlich für jeden Menschen schädlich ist. Zudem kann auch Schichtarbeit gesundheitsschädliche Beeinträchtigungen bei den Beschäftigten verursachen. Zugleich fungiert die Arbeit zur Nachtzeit oder in Schichten als verstärkender Faktor im Zusammenhang mit weiteren arbeitsbedingten Belastungsfaktoren. Eine Reduzierung dieser arbeitsbedingten Belastungen kann durch eine entsprechende Gestaltung der Arbeitsbedingungen erreicht werden. Dementsprechend werden in dieser Arbeit die nationalen gesetzlichen Anforderungen zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit dargestellt. Da die nationalen Regelungen in verschiedener Hinsicht nicht den Mindeststandards der Arbeitszeitrichtlinie entsprechen, ist eine richtlinienkonforme Auslegung des gesamten nationalen Rechts erforderlich. Dabei wird die Integration des Arbeitszeitrechts ins Arbeitsschutzrecht verdeutlicht. Im Anschluss werden die verschiedenen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung dargestellt, wobei die Beteiligungsrechte des Betriebsrates den Schwerpunkt der Untersuchung bilden.
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-53937-8 (9783631539378)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Anke Habich wurde 1976 in Merseburg geboren und studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg. Anschließend war sie dort bis 2003 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht beschäftigt und führte danach weitere Lehrveranstaltungen an der Universität Halle-Wittenberg durch. Seit 2003 ist sie in Sachsen-Anhalt als Rechtsreferendarin tätig.
Aus dem Inhalt: Nacht- und Schichtarbeit aus arbeitswissenschaftlicher Sicht - ILO-Übereinkommen über Nachtarbeit - RL 93/104/EG als Baustein im europäischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz - Artt. 12 Nr. 1 und 13 der RL 93/104/EG - Nationale Regelungen zum Schutz der Nacht- und Schichtarbeitnehmer - zugleich eine Untersuchung zur Umsetzung der Artt. 12 Nr. 1 und 13 RL 93/104/EG - Rechtsdurchsetzung der Arbeitszeitgestaltung durch die Arbeitsschutzbehörden - Individualrechte der Beschäftigten - Beteiligung des Betriebsrates.