Zu den strukturprägenden familienrechtlichen Fürsorgeverhältnissen zählen im Erwachsenenschutzrecht die rechtliche Betreuung und das Recht der Vorsorgevollmacht, im Kindschaftsrecht das Eltern-Kind-Verhältnis und die Vormundschaft. Die Fürsorgeperson ist durch das Fürsorgeverhältnis nicht nur zur Fürsorge berechtigt und verpflichtet, sondern auch zum Vertreter des Betroffenen berufen. Das Gesetz schränkt die Vertretungsmacht der jeweiligen Fürsorgeperson jedoch für bestimmte Rechtshandlungen im personalen und vermögensrechtlichen Bereich durch das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung ein. Gesa Güttler untersucht die Grundlagen und Funktionen sowie die rechtliche Struktur und den Maßstab der gerichtlichen Genehmigung im Familienrecht unter Berücksichtigung der 2023 in Kraft getretenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Produkt-Hinweis
Illustrationen
Maße
Höhe: 245 mm
Breite: 164 mm
Dicke: 19 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-16-164056-8 (9783161640568)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Ergänzungsstudiengang "Rechtsintegration in Europa" in Göttingen und Leuven (Belgien); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl fuÌr BuÌrgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der UniversitaÌt GoÌttingen; Wissenschaftliche Hilfskraft bei der BundesaÌrztekammer; 2023 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2024 Promotion; Richterin am Amtsgericht Kassel.
I. Problemstellung
II. Gang der Untersuchung
I. Einführung
II. Funktionen der gerichtlichen Genehmigung im Erwachsenenschutzrecht
III. Funktionen der gerichtlichen Genehmigung im Kindschaftsrecht
IV. Ergebnis
I. Vorüberlegungen
II. Terminus "Genehmigung" im Familienrecht
III. Regelungsmethode und Auslegung der Genehmigungstatbestände
IV. Einordnung der gerichtlichen Genehmigung
V. Wirksamwerden genehmigungsbedürftiger Rechtsgeschäfte
VI. Innengenehmigungen und Anzeigepflichten
VII. Ergebnis
I. Vorüberlegungen
II. Der Terminus "Genehmigungsfähigkeit"
III. Pflichtenkreise der Fürsorgepersonen
IV. Maßstab der gerichtlichen Genehmigung im Erwachsenenschutzrecht
V. Maßstab der gerichtlichen Genehmigung im Kindschaftsrecht
VI. Ergebnis