Die Beurlaubung eines psychisch kranken Straftäters gehört heute zum Maßregelalltag. Begeht der Patient während eines solchen Urlaubs eine neue schwere Straftat, ist der Aufschrei in den Medien groß. Der Staatsanwalt prüft, ob auch der die Lockerung gewährende Therapeut strafrechtlich zu belangen ist. Über das Ausmaß dieses strafrechtlichen Risikos herrscht sowohl unter Juristen als auch unter dem Maßregelvollzugspersonal Unklarheit, was zu Verunsicherungen führt. Der Verfasser stellt die strafrechtliche Problematik in einen rechtsdogmatischen Rahmen und gibt Handlungshinweise an den entscheidenden Therapeuten. Im praktischen Ergebnis hält er das strafrechtliche Risiko des sorgfältig handelnden Therapeuten als gegen Null gehend.
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-49659-6 (9783631496596)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Rolf Grünebaum wurde 1945 in Bornheim bei Bonn geboren. Von 1968 bis 1975 studierte er Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Köln. Von 1975 bis 1992 war er in verschiedenen Funktionen als Staatsanwalt/Oberstaatsanwalt sowohl im staatsanwaltschaftlichen als auch im ministeriellen Bereich tätig. Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm war er mit Maßregelvollzugsfragen befaßt und in dieser Eigenschaft Beiratsmitglied einer Maßregelklinik (Lippstadt-Eickelborn). Seit 1993 ist er Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg.
Aus dem Inhalt: Das Entscheidungsdilemma zwischen Risikominimierung und Übersicherung - Der Rechtsanspruch des Patienten auf die Lockerung - Die Maßfigur für die Fahrlässigkeitshaftung: Die wenig entwickelte lex artis in der forensischen Psychiatrie - Die verbindlichen Entscheidungsstandards.