Unternehmensinsolvenzen treten nicht unvermittelt ein, sondern kündigen sich in der Regel bereits über einen gewissen Zeitraum an. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre wirtschaftliche Krisensituation frühzeitig erkennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. In diesem Zusammenhang gewinnt eine für die Rechtsformen der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Genossenschaft gesetzlich kodifizierte Anzeigepflicht an Bedeutung. In den §§ 92 Abs. 1 AktG, 49 Abs. 3 GmbHG bzw. 33 Abs. 3 GenG ist geregelt, dass eine außerordentliche Versammlung der Aktionäre, der Gesellschafter bzw. der Mitglieder einzuberufen ist, wenn ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals, des Stammkapitals bzw. des Gesamtbetrags der Geschäftsanteile besteht. Zentraler Bestandteil dieser Versammlung ist die so genannte Verlustanzeige.
Es ist das Ziel der vorliegenden Arbeit, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die in § 92 Abs. 1 AktG, § 49 Abs. 3 GmbHG bzw. § 33 Abs. 3 GenG kodifizierte Anzeigepflicht ihren zugedachten Zweck erfüllen kann. Dieses setzt voraus, dass ein Unternehmen die Anzeigeverpflichtung erkennt. Insofern besitzt die Ermittlung einer Verlustanzeigeverpflichtung besondere Bedeutung und stellt den Schwerpunkt dieser Arbeit dar. Es wird ein Verfahren entwickelt, wie eine Verlustanzeigeverpflichtung zweckmäßig ermittelt werden kann. Zudem stellen die Konsequenzen, welche an eine bestehende Verlustanzeigeverpflichtung geknüpft sind, einen weiteren Untersuchungsgegenstand dar.
Thesis
Dissertationsschrift
2006
Universität zu Kiel
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Illustrationen
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-501-6 (9783899365016)
DOI
Schweitzer Klassifikation
Tobias Grünberg, geb. am 12.02.1974 in Kiel, nahm nach dem Abitur und einer Ausbildung zum Bankkaufmann 1998 das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf. Nach Abschluss des Studiums 2002 war der Verfasser als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Betriebswirtschaftslehre am Lehrstuhl für Rechnungswesen der Christian-Albrechts-Universität tätig. Dort erfolgte im Juni 2006 die Promotion zum Dr. sc. pol.