Das UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt wurde vielfach als Magna Charta des Kulturvölkerrechts bezeichnet. Es scheint paradox, dass ein solch umfassender Vertrag zur Kulturpolitik kaum auf die Bedeutung des Urheberrechts für kulturelles Schaffen verweist. Diese Arbeit analysiert die Wechselwirkungen zwischen kultureller Vielfalt und Urheberrecht. So wird einerseits die Rolle des Urheberrechts im UNESCO-Übereinkommen untersucht. Andererseits wird geprüft, wie die völkerrechtlichen Urheberrechtsverträge RBÜ, WCT und TRIPS auf die Förderung kultureller Vielfalt wirken. Mittels völkervertragsrechtlicher bzw. institutioneller Ansätze sowie mit Blick auf epistemische Gemeinschaften werden die auftretenden Spannungen zwischen diesen Vertragsregimen interdisziplinär bearbeitet.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Dresden, Techn. Univ.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 28 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-64413-3 (9783631644133)
DOI
10.3726/978-3-653-02978-9
Schweitzer Klassifikation
Heidrun Groß, geborene Centner, studierte Internationale Beziehungen in Dresden und Besançon. Sie war Mitglied der deutschen Delegation bei den Verhandlungen zum UNESCO-Übereinkommen zur kulturellen Vielfalt 2005; seit 2009 ist sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin und seit 2013 Leiterin der Forschergruppe Global TranSAXion an der Juristischen Fakultät der TU Dresden.
Inhalt: Zusammenhang zwischen Urheberrecht und kultureller Vielfalt ¿ Urheberrechte in Verhandlungen ¿ Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens ¿ Wirkung der völkerrechtlichen Regeln zum Urheberrecht auf die kulturelle Vielfalt ¿ Verhältnis des UNESCO-Übereinkommens zu den völkerrechtlichen Verträgen zum Urheberrecht.