Der Geschäftsverteilungsplan dient neben der Steuerung des bei einem Gericht anfallenden Arbeitsaufkommens im Wesentlichen der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters. Zur Vermeidung einzelfallbezogener Richterzuweisung ist der Geschäftsverteilungsplan an einem Höchstmaß an Vorausbestimmtheit und formaler Strenge auszurichten. Dem widerstreitet auf tatsächlicher Ebene das Bestreben nach einem möglichst reibungslosen und effizienten Ablauf der Justiz. Dieses beruht nicht nur auf praktischen Bedürfnissen, sondern in Gestalt des Beschleunigungsgebots und der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege auf Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips.
Die Änderungsbefugnis für die Jahresgeschäftsverteilung nach § 21e Abs. 3 GVG eröffnet die Möglichkeit, den Widerstreit zwischen formaler Strenge und praktischen Anpassungsbedürfnissen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Die Arbeit zeigt Möglichkeiten und Grenzen dieses Anpassungsinstruments in der Praxis.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
Universität Greifswald
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 227 mm
Breite: 154 mm
Dicke: 23 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19177-2 (9783428191772)
Schweitzer Klassifikation
Torben Gravenhorst studied law at the University of Greifswald. Following his First Sate Examination in 2016, he completed his legal clerkship at Lübeck District Court. He passed the Second State Examination in August 2018 and proceeded to write his thesis at the University of Greifswald under the supervision of Prof. Dr. Christoph Sowada (Professorship of Criminal Law and Criminal Procedure Law). While writing this thesis, he worked as a research assistant in a boutique tax law firm in Cologne, where he has been working as a lawyer in Cologne since 2019.
A. Einleitung
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Das Prinzip des gesetzlichen Richters - Beschleunigungsgebot - Gebot der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege - Schnittmengen und Zielkonflikte - Zusammenfassung
C. Das Präsidium und das Modell der Jahresgeschäftsverteilung
Das Präsidium - Grundsätze der Geschäftsverteilung - Spielräume und Grenzen
D. Änderung des Jahresgeschäftsverteilungsplans gem. § 21e Abs. 3 GVG
Anlass für eine Änderung - Umfang der Änderungsmaßnahmen - Hilfsspruchkörper
E. Überprüfung der Geschäftsverteilung
Unmittelbare Anfechtung - Mittelbare Anfechtung - Heilungsmöglichkeiten
F. Ergebnisse der Untersuchung
Verfassungsrechtliche Grundlagen sowie das Präsidium und das Modell der Jahresgeschäftsverteilung - Änderung der Geschäftsverteilung gem. § 21e Abs. 3 GVG - Überprüfung der Geschäftsverteilung