Gegenstand dieser Arbeit ist die bislang ungeklärte arbeitsrechtliche Problematik, ob und inwieweit tarifvertragliche Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen auch nach Ablauf des Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 TVG weitergelten. Die Meinungen darüber sind in Rechtsprechung und Schrifttum sehr geteilt. Teilweise wird eine Nachwirkung für derartige Tarifnormen gänzlich verneint, teilweise uneingeschränkt bejaht. In letzterem Fall stellt sich die praxisrelevante und bislang wenig behandelte Frage, wie lange die tarifvertragliche Nachwirkung andauert und auf welchem Weg sie beendet werden kann. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur sachgerechten Lösung bestehender Ungereimtheiten des Tarifvertragsrechts und zeigt gangbare Wege für eine Beendigung der Nachwirkung betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Tarifvertragsnormen auf.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-51022-3 (9783631510223)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Eva Graune wurde 1973 in Troisdorf geboren. Sie studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Freiburg im Breisgau. Die sich anschließende Referendarausbildung im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf beendete die Autorin 2000 mit dem 2. juristischen Staatsexamen. Sie ist seit Oktober 2001 als Rechtsanwältin in Wuppertal tätig.
Aus dem Inhalt: Die Aufnahme der betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Normen in den Normenkatalog des § 1 Abs. 1 TVG aus historischer Sicht - Methodische Untersuchung der Geltung des § 4 Abs. 5 TGV für die betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Tarifvertragsnormen - Prüfung des Umfangs der Nachwirkung betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Tarifvertragsnormen unter eingehender Darstellung bestehender Ablösungsmöglichkeiten - Diskussion vorgeschlagener Ansätze für eine Beendigung der Nachwirkung betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Tarifvertragsnormen - Eigener Lösungsansatz.