Die Suche nach Sanktionsmöglichkeiten für das Phänomen der »Existenzvernichtung« von Kapitalgesellschaften durch ihre Gesellschafter (handelnd in Kollusion mit den Geschäftsleitern) beschäftigt das Gesellschaftsrecht seit Jahrzehnten. In Ermangelung expliziter gesetzlicher Regelungen wurden vielfach rechtsfortbildende Konzepte entwickelt, etwa unter den Stichworten »Durchgriffshaftung« und »qualifiziert-faktischer Konzern«. Die Rechtsprechung des II. BGH-Zivilsenates hat sich nach mehreren Richtungswechseln schließlich im Jahre 2007 im »Trihotel«-Urteil (II ZR 3/04) für eine Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft aus der deliktischen Haftungsnorm des § 826 BGB ausgesprochen.
Dabei ist in der gesellschaftsrechtlichen Diskussion jedoch weitgehend unbeachtet geblieben, dass seit der Reform des Wirtschaftsstrafrechts im Jahre 1976 mit den §§ 283 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 Nr. 2 StGB Straftatbestände vorliegen, die die schuldnerseitige Verursachung der Insolvenz explizit erfassen. Über § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB finden diese Straftatbestände auch auf die Vertretungsorgane rechtlich verselbstständigter Verbände umfassende Anwendung. Letzteres hat der 3. BGH-Strafsenat im Jahre 2012 unter Aufgabe der einschränkenden sog. »Interessentheorie« klargestellt (3 StR 118/11).
Reihe
Konkurs - Treuhand - Sanierung
50
Sprache
Maße
Höhe: 230 mm
Breite: 160 mm
Dicke: 15 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-452-28708-3 (9783452287083)
Schweitzer Klassifikation
Aus dem Inhalt (Überschriften abgekürzt):
Eingangsteil
Teil 1: Sanktion »bewusster schuldnerseitiger Insolvenzverursachung« durch eine natürliche Person
A. Einleitung
B. Insolvenzverursachungssanktion durch das Insolvenzstrafrecht
C. Insolvenzverursachungssanktion durch zivilrechtliche Haftungsregelungen
D. Zusammenfassung
Teil 2: Sanktion »bewusster schuldnerseitiger Insolvenzverursachung« durch einen Verband
A. Einleitung
B. Fokus auf das Gläubigerrisiko »konsentierter Insolvenzverursachung«
C. Sanktion durch Inpflichtnahme des Vertretungsorgans für den Verband
D. Sanktion der Verbandsmitglieder als Teilnehmer gem. §§ 26, 27 StGB, 830 Abs. 2 BGB
E. Zusammenfassung
Teil 3: Verteidigung bzw. Abgrenzung gegenüber konkurrierenden Sanktionsmodellen
A. Einleitung
B. Neuigkeitswert des hier vertretenen Sanktionskonzeptes
C. Verteidigung gegen das Konzept einer Außenhaftung der Verbandsmitglieder aus § 826 BGB
D. Verteidigung gegen sog. »Durchgriffslehren«
E. Abgrenzung gegenüber Sanktionskonzepten unter Fokus auf »Unrecht gegenüber dem Verband«
F. Abgrenzung gegenüber verbandsrechtlichen Sanktionsmechanismen
G. Gewährleistung eines Grundbestandes an Gläubigerschutz
H. Zusammenfassung
Schlussteil