Zentraler Kernpunkt der Untersuchung ist die Frage, inwieweit die Nutzung von Filmen im Internet bzw. mittels der das Internet kennzeichnenden Technologien eine eigene Nutzungsart im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Allzu pauschal wird in Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass jedwede Werknutzung im Internet eine eigene Nutzungsart sei, ohne dass nach der konkreten Form der Werknutzung unterschieden wird. Dabei werden insbesondere drei Erscheinungsformen der Nutzung von Filmen im Internet untersucht: Abrufdienste (Video-on-Demand), Sendedienste (Internet Broadcasting) und Zusatzdienste (interaktiver Informationsabruf). Im Rahmen einer Synopse der Rechtsprechung zum Begriff der Nutzungsart wird versucht, ein allgemeingültiges Kriterium zu finden, anhand dessen das Vorliegen einer eigenständigen Nutzungsart beurteilt werden kann. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht in Literatur und Rechtsprechung kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass es die sogenannten «Internet-Rechte» nicht gibt. Eine Zusammenfassung der Rechtsprechung zum Thema «neue Nutzungsarten» führt zu dem Ergebnis, dass die Begriffe Internet-/Online-Nutzung nur einen Oberbegriff für viele Funktionsmöglichkeiten darstellen. Für die rechtliche Beurteilung ist nicht entscheidend, dass Fernsehbeiträge im Internet genutzt werden, sondern wie sie genutzt werden.
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 19 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-51770-3 (9783631517703)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Pietro Graf Fringuelli studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Florenz und Köln und arbeitete als IT-Consultant in einer Unternehmensberatung sowie als Rechtsanwalt im Bereich Medien/IT. Er befasst sich besonders intensiv mit allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwertung von Rechten und Lizenzen für die Nutzung unter Verwendung neuer Technologien. Der Autor hält zahlreiche Vorträge zu den Themen der digitalen Verwertung von Inhalten, ist Berater und Beirat der Film-, Fernseh- und Videoindustrie NRW (VFFV) und - neben seiner leitenden Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei - als Dozent für Medienrecht an der Internationalen Filmschule in Köln tätig.
Aus dem Inhalt: Schutzobjekt Film - Filmurheber - Internet TV - Die Verwertungsrechte der Filmurheber - Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Werknutzung.