Die Arbeit beleuchtet die Verständigung im Strafverfahren nach dem Grundsatzurteil des BVerfG. Die Regelungen zur Verständigung werden in der Praxis noch immer defizitär angewandt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Verständigung zumeist nicht prozessökonomisch ist, da die Mitteilungs- und Dokumentationspflichten den zeitlichen Vorteil des verständigungsbasierten Geständnisses aufheben. Zwar kann die Problematik bereits dadurch entschärft werden, dass ein ernsthaft reuiges Geständnis den entscheidenden Vorrang vor dem rein taktischen verständigungsbasierten Geständnis erfährt. Allheilmittel ist dies aber sicher nicht.
Daher wurde in ausführlichen Rechtsvergleichen mit dem Strafprozessrecht in Österreich, der Schweiz (abgekürztes Verfahren) und Luxemburg (jugement sur accord) nach prozessökonomischen Alternativen gesucht. Eine solche findet sich bereits im bestehenden deutschen Verfahrensrecht, namentlich in den Opportunitätsvorschriften der §§ 154, 154a StPO. Diese geltende Gesetzeslage ist ausreichend, um auch den aus Großverfahren resultierenden Problemen begegnen zu können.
Rezensionen / Stimmen
»Göttgen schließt seine lesenswerte Monografie mit der realistischen Einschätzung, dass die eklatante Überlastung der Strafjustiz fortbestehen wird, und dass die geübte Zurückhaltung in der Verständigungspraxis als Hilferuf in Anbetracht der notwendigennPersonalaufstockung in der Landesjustizverwaltung aufzufassen ist.« Prof. Dr. Michael Soine, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 244, 5-6/2019
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2018
Universität Trier
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 156 mm
Dicke: 15 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-15680-1 (9783428156801)
Schweitzer Klassifikation
Martin Göttgen studied law at the University of Trier. After his first state exam he worked for Prof. Dr. Bernd Hecker and Prof. Dr. Till Zimmermann. In 2018 he began his legal clerkship at the District Court of Mainz. From november 2017 to february 2019 he worked as an editor for the Journal JuS (Juristische Schulung), where he worked before as proofreader for more than six years. 2015 he won first prize at the essay contest by the Foundation of Hessian attorneys concerning »Deals in criminal trials. May the accused >buy< himself out?«. Göttgen lives with his wife and daughter in Mainz-Marienborn and loves music and travelling.
A. Gegenstand der Arbeit und praktische Relevanz
B. Rechtslage in Deutschland und Problemstellung
Verfassungsrechtliche Grundsätze im Widerstreit - Einfach-rechtliche Probleme des Verständigungsgesetzes - Die fehlerhafte Systematik des § 257c StPO - Tatsächliche Probleme. Oder: wo kein Kläger (Rechtsmittelführer), da kein (Revisions-)Richter
C. Rechtliche Situation im Ausland und Lehren für das deutsche Recht
Österreichisches Strafprozessrecht - Schweizerisches Strafprozessrecht - Luxemburgisches Strafprozessrecht
D. Konsequenzen und Problemlösung
Möglichkeiten der Umgehung der rechtmäßigen Verständigung - Strafbarkeitsrisiken bei informellen »Deals« - Verfahren nach §§ 154 II und 154a II StPO als prozessökonomische Alternative zur Verständigung
E. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
Literaturverzeichnis und Sachregister