Die Neuauflage des Leitfadens bringt alle maßgebenden Rechtsänderungen nach dem Stand vom 1. Juli 2009:
a) für die Einkommensbesteuerung der Landwirtschaft,
b) für die Ermittlung der Grundbesitzwerte zur Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 1.1.2009
c) für die Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
a) Einkommensteuer
Im Einkommensteuerteil sind alle für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 bzw. für den Veranlagungszeitraum 2008 geltenden Rechtsänderungen berücksichtigt, insbesondere durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008, das Jahressteuergesetz 2009 und das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung". Die neuen Einkommensteuerrichtlinien für 2008 sind enthalten. Eingearbeitet sind auch die Hinweisänderungen im Amtlichen Est-Handbuch für 2008. Der vorliegende Leitfaden bringt alle Regelungen auf dem neuesten Stand im Zusammenhang mit einer prägnanten Gesamtdarstellung der für die Landwirtschaft maßgebenden einkommensteuerlichen Grundsätze. Hingewiesen wird auch auf Rechtsänderungen, die für Veranlagungszeiträume ab 2009 gelten oder geplant sind (u. a. durch das Steuerbürokratieabbaugesetz und das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz).
B) Bedarfsbewertung
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 7.11.2006 die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf der Grundlage des Jahressteuergesetzes 1997 als gleichheitswidrig (Artikel 3 GG) angesehen. Es hatte aber klargestellt, dass die Vorschriften des Jahressteuergesetzes 1997 noch bis zum Ablauf des Jahres 2008 angewandt werden können. Den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts soll nun mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24.12.2008 (BGBl 2008 S. 3018) Rechnung getragen werden. Das Gesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten.
Die neue Bewertung des Sachvermögens weicht aber völlig von den bisherigen Bewertungsvorschriften ab. Es wird von anderen Bewertungsmethoden ausgegangen. Das gilt auch für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 158 - 175 BewG, Suchnummern 81 ff. ). Zur näheren Erläuterung dieser Vorschriften sind die gemeinsamen Erlasse der Bundesländer zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom 01.04.2009 ergangen. Da die Betriebswohnungen und der Wohnteil wie Grundvermögen zu bewerten sind, gelten insoweit neben den einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (vgl. Suchnummern 100 - 104 ) auch die Erlasse zur Bewertung des Grundvermögens vom 05.05.2009.
Vgl. dazu Suchnummer 73.
Der Leitfaden enthält die Vorschriften und Erläuterungen zur Bedarfsbewertung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Die Erlasse sind in diese Erläuterungen eingearbeitet.
Um insbesondere schenkungssteuerliche Überlegungen treffen zu können, ist es erforderlich, die Höhe der Grundbesitzwerte zu kennen. Aus diesem Grunde wird auf die Frage der verbindlichen Auskunft in Suchnummer 74 hingewiesen.
C) Einheitsbewertung 1964 / Ersatzwirtschaftswerte
Für Bereiche der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft dienen, insbesondere für die Ermittlung der Hektarwerte , die Einheitswertbescheide als Grundlage. Deshalb ist dem Einkommensteuerteil die Einheitsbewertung der Land- und Forstwirtschaft vorangestellt. So hat die Einheitsbewertung weiterhin für die Anwendung des § 13a EStG Bedeutung. Die Einheitswerte gelten auch für die Grundsteuer weiter; eine Neuregelung wird erörtert. Deshalb ist es erforderlich, die Werte auch fortzuschreiben (vgl. Suchnummern 8 ff ). In den neuen Bundesländern werden für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Ersatzwirtschaftswerte festgesetzt. Zur Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung in den neuen Bundesländern vgl. Suchnummern 69-72.
d) Hinweise
Der Leitfaden enthält neben den gesetzlichen Bestimmungen des Bewertungs- und Einkommensteuerrechts auch die grundlegenden Anweisungen der Finanzverwaltung (Richtlinien, Erlasse) sowie die wichtigsten Urteile des Bundesfinanzhofes und der Finanzgerichte nach dem Stand von Juni 2009. Schließlich werden auch die noch offenen Fragen angesprochen und die Ausführungen durch zahlreiche Beispiele erläutert. Der Leitfaden enthält als Anhang Muster amtlicher Formulare . Die in diesen Formularen eingedruckten Nummern bezeichnen die Suchnummern, die entsprechende Ausführungen zu den Formulartexten enthalten. Vordrucke für die neue Bedarfsbewertung der Landwirtschaft lagen bei Drucklegung des Leitfadens noch nicht vor.
Reihe
Auflage
26. Auflage. Stand: 07/2009
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-543-26090-2 (9783543260902)
Schweitzer Klassifikation