Rezensionen / Stimmen
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, das ab 1997 – in etwa zeitgleich mit der 1995 erfolgten Einführung der Fachanwaltschaft Familienrecht – erschienen ist, um den angehenden Familienrechtsfachanwälten eine erste Handreichung zu geben, hat bis zum Jahr 2018 insgesamt elf Auflagen erlebt. ›Insider‹ wissen, dass es mit zu den erfolgreichsten, auflagenstärksten familienrechtlichen Werken zählt. Damit ist jetzt Schluss. Denn ab der jetzt erschienen, zwölften Auflage wird der Band unter dem Titel ›Handbuch Familienrecht‹ fortgeführt. Der ›Fachanwalt‹ ist weggefallen. Schade. Aber von manchen, liebgewonnenen Traditionen muss man sich manchmal trennen. […] Das ›Erfolgsrezept‹ der drei Gründungsherausgeber, zwei mittlerweile pensionierten, höchst erfahrenen Richtern an Obergerichten und einem langjährigen, kompetenten Familienrechtsfachanwalt der ›ersten Stunde‹ wird mit der Neuauflage unverändert fortgeführt. Der Band bietet – und das ist eines seiner Hauptvorzüge, der ganz entscheidend zu seiner Beliebtheit beigetragen hat – einen aktuellen, kompakten Gesamtüberblick über fast alle Aspekte des Familien- und Familienverfahrensrechts. […] ›Unter dem Strich‹: Die Neuauflage des Bandes hat unverändert ungeheuer viel zu bieten. Das Werk besticht durch die große Bandbreite der abgedeckten Themen, die Aktualität der Ausführungen, die gute Lesbarkeit sowie die straffe, klar strukturierte Gliederung. Die reichhaltige familienrechtliche Zeitschriftenliteratur wird in den Fußnoten inzwischen vermehrt berücksichtigt. Deshalb bleibt es dabei – auch unter dem Titel ›Handbuch Familienrecht‹ handelt es sich bei dem Band um ein rundherum sehr empfehlenswertes Werk, das von jedem Praktiker stets gern und mit großem Gewinn zur Hand genommen wird.« Dr. Martin Menne, Richter am Kammergericht, Berlin (RpflStud. 2022, 177 f.)
»Schon in den Rezensionen zu den Vorauflagen war zu lesen, dass dieses Werk dem familienrechtlichen Praktiker nicht nur einen guten Einstieg in die Materie gewährt, sondern auch umfassend und fundiert informiert. Wenn dadurch die Auseinandersetzung mit weiterführender Literatur auch nicht entbehrlich wird, kann das »Handbuch Familienrecht« nicht nur jedem
mit der Wahrnehmung familienrechtlicher Mandate befassten Rechtsanwalt, sondern (nach wie vor) auch jedem Familienrichter oder in diesem Bereich tätigen Behördenmitarbeiter für den
Alltagsgebrauch uneingeschränkt empfohlen werden.« Dr. Thomas Kischkel, Richter am OLG Frankfurt (FamRZ 2022, 937)