SO ARBEITEN SIE MIT DEM BUCH
TEIL 1: DOKUMENTE, MUSTERSCHREIBEN UND ÜBERSICHTEN
Wichtige Dokumente für den Sterbefall
Dokumente und Übersichten für Hinterbliebene
TEIL 2: SO SORGEN SIE VOR
Wie Sie die letzten Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln können
Ihr letzter Wille: So machen Sie ihn transparent
TEIL 3: WIE SIE ALS HINTERBLIEBENER HANDELN SOLLTEN
Wer muss aktiv werden?
Wann und wem Sie den Todesfall melden müssen
Wie organisieren Sie die Beerdigung?
Was passiert mit der Wohnung des Verstorbenen?
Wie Sie mit Behörden und Versicherungen umgehen
Wie Sie auf Banken zugehen sollten
Warum Sie sich mit dem Arbeitgeber des Verstorbenen unterhalten sollten
Wie Sie mehr über die Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen erfahren
Was Sie als Erbe beachten müssen
Wesentliche Rechtsbegriffe verständlich erläutert
TEIL 4: HABEN SIE AN ALLES GEDACHT?
WIE SIE DIE LETZTEN ANGELEGENHEITEN IN IHREM SINNE REGELN KÖNNEN
BANKVOLLMACHTEN: SO BLEIBEN IHRE ANGEHÖRIGEN HANDLUNGSFÄHIG
Ehepartnern oder nahe stehenden Angehörigen, die sich ohnehin bereits um Ihre finanziellen Belange kümmern, können Sie problemlos zu Lebzeiten eine Vollmacht über den Todesfall erteilen - entweder beschränkt für ein bestimmtes Konto (z. B. Girokonto), eventuell aber auch für sämtliche Kontoverbindungen. Eine derartige Vollmacht kann zumindest zu Lebzeiten noch jederzeit nach eigener Entscheidung des Vollmachtgebers frei widerrufen werden.
Auch um die Legitimationsprüfung bei der Bank zu erleichtern, kann es sich empfehlen, gemeinsam mit dem Bevollmächtigten die Bank bzw. das Kreditinstitut aufzusuchen. Meist wird dann bereits eine Kopie der Vollmacht zu den Kontounterlagen genommen, dies mit der Unterschrift des Bevollmächtigten. Informieren Sie dort auch über eine erteilte Vorsorgevollmacht.
EXPERTEN-TIPP: INFORMIEREN SIE SICH BEI IHRER BANKEinige Banken akzeptieren nur Vollmachten auf ihren eigenen Vollmachtsformularen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, ob sie hier entsprechende Bedingungen stellt.
Wie Sie eine Bankvollmacht formulieren können, sehen Sie im Musterteil dieser Mappe.
VORSORGEVOLLMACHT: GILT BEREITS ZU LEBZEITEN
Eine Vorsorgevollmacht sichert Sie vorrangig für Fälle ab, in denen Ihnen die Abgabe persönlicher Willenserklärungen nicht mehr möglich ist, also zum Beispiel bei schwerer Krankheit. Sie reicht viel weiter als die Bankvollmacht. Mit einer solchen Vollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, Sie in allen Vermögens-, Steuer-, Renten-, Sozial- und sonstigen Rechtsangelegenheiten sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich zu vertreten. Dann hat der Bevollmächtigte zum Beispiel das Recht, für Sie Bankgeschäfte zu tätigen, den Haushalt aufzulösen und Mietverträge zu kündigen. Zudem kann der Bevollmächtigte dann Ihre Interessen umfassend in allen gesundheitsrelevanten Fragen wahrnehmen.
Sie können festlegen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gültig bleibt. Dann ist der Bevollmächtigte auch nach dem Tode des Vollmachtgebers handlungsfähig und kann so lange Maßnahmen treffen, bis die Erben einen Erbschein haben.
Den Text einer Vorsorgevollmacht finden Sie im Musterteil dieser Mappe.
ORGANSPENDE: JA ODER NEIN ZUR TRANSPLANTATION?
Möchten Sie einzelne Organe nach Ihrem Tod zur Transplantation freigeben, sollten Sie Ihre Zustimmung zu dieser Organspende in einem Organspendeausweis erteilen. In Deutschland dürfen Verstorbenen Organe nämlich nur entnommen werden, wenn entweder der Tote sich zu Lebzeiten für eine Organspende ausgesprochen hat, oder die nächsten Angehörigen der Organentnahme zustimmen, wobei diese dann an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden sind.
Umgekehrt gilt natürlich auch: Sind Sie mit einer Organspende nicht einverstanden, sollten Sie das beizeiten am besten schriftlich dokumentieren, damit an Ihrem Willen erst gar kein Zweifel aufkommt.
EXPERTEN-TIPP: HIER ERHALTEN SIE ORGANSPENDEAUSWEISEDas Formular für einen Organspendeausweis erhalten Sie bei vielen Ärzten oder Apotheken. Sie können es auch über das Internet herunterladen, zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.organspende-info.de.
KÖRPERSPENDE: IHR KÖRPER FÜR DIE FORSCHUNG
Völlig getrennt von der Organtransplantation ist die Erklärung, den Körper oder Teile davon nach dem Ableben wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Die anatomischen Institute der deutschen Universitäten sind bereit, schon zu Lebzeiten zusammen mit dem Interessenten die wichtigsten organisatorischen Schritte für den Fall des Ablebens zu regeln. Die Universitätsinstitute verlangen vom Verstorbenen u. a. darüber ein handschriftliches Vermächtnis. Aus organisatorischen Gründen dürfte es sich empfehlen, das betreffende anatomische Institut der Universität vorab vom Inhalt des getroffenen Vermächtnisses durch Übersendung einer Kopie zu verständigen. Sicherlich empfiehlt sich auch ein Kontaktgespräch mit dem Institut zur Errichtung einer derartigen Verfügung.
EXPERTEN-TIPP: BEI KÖRPERSPENDE SPÄTE BESTATTUNGBeachten Sie, dass wegen der wissenschaftlichen Untersuchungen an dem überlassenen Körper eine Bestattung im Regelfall meist erst nach Ablauf eines Jahres vorgenommen wird.
Die Universitätsinstitute zahlen für die Überlassung des Körpers kein Geld. Es werden jedoch einige mit dem Todesfall zusammenhängende Kosten übernommen, wie z. B. Leichenschaugebühren, Transportkosten, Kosten für etwaige Aussegnungsfeiern oder eine Beisetzung auf den meist universitätseigenen Gräberfeldern und für die Grabpflege.
LEBENSVERSICHERUNG: ZUR ABSICHERUNG IHRER HINTERBLIEBENEN
Vielleicht sind schon Jahre seit dem Abschluss Ihrer Lebensversicherung, gleich in welcher Angebotsform, vergangen. Hier ist es für Sie ratsam, auf jeden Fall Ihre damaligen Angaben zur Bezugsberechtigung nochmals zu überprüfen:
- Sollen die von Ihnen zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses benannten Personen auch tatsächlich bezugsberechtigt werden?
- Haben Sie die Absicht, für den Fall des Todes die Versicherungsansprüche (Kapital, Gewinnansprüche, Erträge) einer anderen Person, außerhalb der möglichen Erbeinsetzung, durch Testament etc. zukommen zu lassen?
Wenn nichts geregelt wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Leistung fällt also mit in den Nachlass hinein. Andererseits fällt die Lebensversicherung tatsächlich völlig unabhängig davon, wer später einmal Erbe werden soll, demjenigen zu, der dort aufgrund Ihrer persönlichen Mitteilung gegenüber dem Versicherungsunternehmen benannt wurde. Empfehlenswert ist eine Überprüfung daher auch in all den Fällen, in denen etwa bei Ehegatten schon vor Jahren eine Trennung oder Scheidung stattgefunden hat und immer noch der Ex-Partner als Bezugsberechtigter genannt wird.