Der kompakte Handkommentar
erläutert das am 4. 4. 2002 in Kraft getretene novellierte Bundesnaturschutzgesetz mit seinen internationalen und europarechtlichen Bezügen und landesrechtlichen Ausgestaltungen. Besonders berücksichtigt wird auch die Bundesartenschutzverordnung.
Wichtig für Praktiker
ist die völlige Neugestaltung der Vorschriften zu Eingriffsregelungen in Natur und Landschaft. Hilfreich ist auch die im Anhang enthaltene Vorschriftensynopse BNatSchG a.F./n.F.
Das novellierte BNatSchG ist seit 4. April 2002 in Kraft. Mit seinen Bestimmungen zur Landschaftsplanung, zum Schutz von Natur und Landschaft und zum Artenschutz ist das Bundesnaturschutzgesetz ein zentrales Regelwerk des Umweltschutzes. Schwerpunkte der Gesetzesnovelle ist u.a. eine völlige Neugestaltung der Vorschriften zu Eingriffsregelungen in Natur und Landschaft, die für den Praktiker von besonderer Bedeutung sind.
Der kompakte Handkommentar erläutert praxisnah die neue Rechtslage und hilft seinem Benutzer, die vielfache Vernetzung des BNatSchG mit anderen Bereichen schnell zu überblicken. Kommentiert sind auch die internationalen und europarechtlichen Bezüge des BNatSchG sowie dessen landesrechtliche Ausgestaltungen. Ebenfalls eingehend berücksichtigt werden die Bundesartenschutzverordnung und die EG-Artenschutz-Verordnung. Der Anhang enthält u.a. das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die einschlägigen europäischen Verordnungen und Richtlinien sowie eine Vorschriftensynopse BNatSchG a.F./n.F.
Unentbehrlich für alle mit Umwelt- und Naturschutzrecht befassten Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare, Verbandsjuristen, Referenten in Bundes- Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter.
Rezensionen / Stimmen
"(.) Für den Benutzer des kompakten Handkommentars hilft die praxisnahe Erläuterung der neuen Rechtslage, die vielfache Vernetzung des BnatSchG mit anderen Bereichen schnell zu überblicken. Die Konzeption des BnatSchG legt besonderen Wert auf Transparenz und Systematik der gesetzlichen Regelungszusammenhänge."
V. Nies, in: Agrarrecht, 1/ 2004, zur 2. Auflage
"(.) Zu jeder Regelung werden normalerweise zunächst die Entstehungsgeschichte, dann Allgemeines und schließlich die Regelungen im Speziellen besprochen. Dabei werden die Konfliktbereiche offen vor dem Hintergrund der fachöffentlichen Diskussion benannt. Der Kommentar ist erfrischend offen und direkt geschrieben und bezieht demzufolge teilweise sehr klar Stellung. Kritisch kommentiert (und das zu Recht) werden häufig Verwaltungsgerichtsentscheidungen, die den Sinn des Ganzen aus den Augen verlieren und sich sehr eingeengt oder zu stark auf den reinen Wortlaut beziehen. Dies wird vor dem Hintergrund der doch häufig sehr 'vorsichtig' verfassten Kommentare, die bei allem Für und Wider manchmal die tatäschliche eigene Meinung kaum noch erkennen lassen, durchaus wohltuend empfunden."
Dr. Joachim Hartlik, in UVP-report 17/2003, zur 2. Auflage
"(.) Insgesamt handelt es sich um eine gelungene Darstellung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, die sich durch eine gute Übersichtlichkeit auszeichnet. Die Kommentierungen sind leicht und schnell lesbar, aus sich heraus verständlich und gut aufgebaut. Für den Praktiker, der sich einen raschen Überblick über die naturschutzrechtlichen Fragen verschaffen will, die ein aktueller Rechtsfall aufwerfen mag, bildet das Werk einen guten Einstieg."
Oliver Hendrischke, in: Natur und Landschaft 1/2004, zur 2. Auflage
"(.) Herausgekommen ist aufgrund beider Einflussfaktoren ein Werk, das im Umfang um 326 Seiten (!) zugenommen hat. Dies mag man bedauern, jedoch wird der Leser durchweg durch die gebotene Qualität des Werkes entschädigt. Wie in der ersten Auflage besticht der Kommentar durch seine Sachkunde, Gründlichkeit, zuverlässige Wiedergabe des Meinungsstandes, aber auch die stets wohlbegründete Herausarbeitung des eigenen Standpunktes.(.)
Insgesamt haben die Autoren wie bereits in der ersten Auflage einen gelungenen, nicht nur praktischen, sondern auch wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden Kommentar vorgelegt, der gut informiert, aber auch zum Nachdenken - bisweilen sicherliche auch zur Kritik - anregen wird. Weite Verbreitung braucht man ihm sicherlich nicht zu wünschen, da er schon in der ersten Auflage ein Klassiker geworden ist."
Professor Dr. Eckard Rehbinder, in: Natur und Recht 1/2004, zur 2. Auflage
"(.) Der vorliegende kompakte Handkommentar erläutert praxisnah die neue Rechtslage und hilft seinem Benutzer, die vielfache Vernetzung des BnatSchG mit anderen Bereichen schnell zu überblicken. (.) Für alle mit Umwelt- und Naturschutzrecht befassten Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare, Verbandsjuristen, Referenten in Bundes-, Landes-und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter ist der Handkommentar unentbehrlich. Auch für praktische Naturnutzer wie Landwirte bietet er die notwendige rechtliche Sicherheit in allen Fragen der Landschaftsplanung, sowie des Landschafts-, Natur- und Artenschutzes."
In: Briefe für Agrarrecht, 06/ 2003, zur 2. Auflage
Reihe
Auflage
2., vollständig neubearbeitete Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
mit Umwelt- und Naturschutzrecht befasste Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare, Verbandsjuristen, Referenten in Bundes- Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter
Produkt-Hinweis
Gewicht
ISBN-13
978-3-406-45848-4 (9783406458484)
Schweitzer Klassifikation
Rechtsanwalt Dr. Erich Gassner war Ministerialrat im Bundesumweltministerium und ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Naturschutzrecht bekannt. Rechtsanwältin Dr. Gabriele Bendomir-Kahlo ist durch mehrere Publikationen als Spezialistin für das Artenschutzrecht ausgewiesen. Annette Schmidt-Räntsch ist Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch ist Richter am BGH.