
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 8a: WEG nF
Beschreibung
Münchener Kommentare: Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Gesamtwerke und Einzelbände der verschiedenen MüKo-Reihen mit den jeweiligen unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten.
Zu Band 8a
Die Kommentierung des praxiswichtigen WEG (Wohnungseigentumsgesetz) liegt insgesamt in einer komplett überarbeiteten Fassung vor. Eingearbeitet ist die geplante Reform durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEModG). Es passt das alte WEG von 1951 an die aktuellen umweltpolitischen Herausforderungen und an die modernen technischen Rahmenbedingungen an.
Neu sind insbesondere:
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung zur Erreichung der Klimaziele
- Erleichterung von Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung
- Anspruch des Eigentümers auf Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge
- Digitalisierung bei der WE-Verwaltung, zB durch Online-Beschlussfassung
- Einführung eines Vermögensberichts der Hausverwaltung
- Stärkung der Rechte der WE-Versammlung durch Verlängerung der Ladungsfrist und erleichterte Beschlussfähigkeit
- Einschränkung der Haftung des Verwaltungsbeirats
- klarere Regelungen zum Wirtschaftsplan, zur Jahresabrechnung, zu baulichen Veränderungen und zur Rechtsstellung der Gemeinschaft
- Änderungen im Verfahrensrecht zur effizienteren Streitbeilegung
Vorteile auf einen Blick
- elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung
- hoher Praxisnutzen
- wissenschaftliche Reputation
- verlässliche Zitatquelle

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Personen
Bandredakteur: Prof. Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.
Die Bearbeiter des Bandes 8a:
- Alice Burgmair, Rechtsanwältin
- Dr. Johannes Hogenschurz, Vorsitzender Richter am Landgericht
- Prof. Dr. Alexander Krafka, Notar
- Burkhard Rüscher, Rechtsanwalt
- Dr. Johannes Scheller (geb. Cziupka), Notarassessor
- Prof. Dr. Dominik Skauradszun
- und Dr. Frank Zschieschack, Vorsitzender Richter am Landgericht