
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 8
Beschreibung
Münchener Kommentare: Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Gesamtwerke und Einzelbände der verschiedenen MüKo-Reihen mit den jeweiligen unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten.
Zur Neuauflage von Band 8
Das vom Anwender als eher statische Materie wahrgenommene Sachenrecht wurde für die Neuauflage gründlich durchgesehen und auf den aktuellen Stand gebracht. Neue Rechtsprechung und Literaturnachweise sind eingearbeitet.
Eine Besonderheit ist der systematische Überblick über die Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz und zur öffentlich-rechtlichen Entschädigung.
Die Kommentierung des praxiswichtigen Wohnungseigentumsgesetzes liegt in einer komplett überarbeiteten Fassung vor. Zahlreiche Urteile waren zu berücksichtigen, unter anderem zur Betriebskostenabrechnung.
Die Kommentierung des Nießbrauchs legt einen Schwerpunkt auf praxiswichtige steuerrechtliche Details.
Grundlegend überarbeitet ist das Recht der Sicherungsübereignung unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Ausführlich erläutert ist ferner das Erbbaurechtsgesetz.
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Gesamtwerk / Teilwerk

Vorauflage

Personen
Redakteur: Prof. Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D..
Die Bearbeiter des achten Bandes: Prof. Dr. Christian Baldus, Dr. Bettina Brückner, Richterin am Bundesgerichtshof, Dr. Michael Commichau, Notar, Prof. Dr. Jürgen Damrau, Rechtsanwalt, Richter am Landgericht a.D., Helmut Engelhardt, Richter am Oberlandesgericht a.D., Dr. Christian Ernst, Wissenschaftlicher Assistent, PD Dr. Jens Füller, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Dr. Detlev Joost, Prof. Dr. Jürgen Kohler, Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M., Richter am Oberlandesgericht, Prof. Dr. Jochen Mohr, Richter am Oberlandesgericht, Prof. Dr. Jürgen Oechsler, Prof. Dr. Petra Pohlmann, Dr. Thomas Raff, Notarassessor, Sebastian Ruhwinkel, Notar, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt und Prof. Dr. Dres. h.c. Harm Peter Westermann