Mehr und mehr zeigt die Entwicklung der letzten Jahrzehnte, dass die Testierfreiheit als fundamentaler Bestandteil des deutschen Erbrechts nicht nur durch Verfassungsrecht garantiert, sondern auch einschränkend beeinflusst wird. Insbesondere die Wirkung der zivilrechtlichen Generalklauseln als Einfallstor für die Grundrechte spielt hierbei eine gewichtige Rolle. Im Bereich des Erbrechts wurde das Tor zu einer grundrechtsgestützten richterlichen Inhaltskontrolle bislang nur einen Spalt geöffnet. Festzuhalten ist aber, dass insbesondere in den in der jüngeren Vergangenheit höchstrichterlich behandelten Streitigkeiten um adelsrechtliche Konsens- bzw. Ebenbürtigkeitsklauseln eine fortschreitende verfassungsrechtliche Inhaltskontrolle letztwilliger Verfügungen zu beobachten ist. Auf der Basis ausgewählter Fälle mit aktueller Relevanz und weiterer in der Literatur seit langem behandelter Testamentsklauseln wird in der Arbeit untersucht, inwiefern diese Entwicklung zu begrüßen oder abzulehnen ist, und welche Konsequenzen daraus für die Überprüfbarkeit letztwilliger Potestativbedingungen resultieren.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2006
München
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 13 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-55334-3 (9783631553343)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Thorsten Führ, geboren 1977 in Düsseldorf, studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften in München und Aix-en-Provence (Frankreich), sowie von 2001 bis 2002 an der Bayerischen Eliteakademie. Seinen Master of Law absolvierte er 2004 an der University of Cambridge, Peterhouse (Großbritannien). Nach der Ersten juristischen Staatsprüfung arbeitete der Autor als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Leopold-Wenger-Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München. Den juristischen Vorbereitungsdienst versah er ab Anfang 2005 im Oberlandesgerichtsbezirk München.
Aus dem Inhalt: Weitestgehende Wirksamkeit letztwilliger Potestativbedingungen - Ablehnung grundrechtsgestützter Inhaltskontrolle letztwilliger Potestativbedingungen - Schlichte Sittenwidrigkeit letztwilliger Potestativbedingungen nur in Extremfällen - Wiederverheiratungsklauseln.