Das stabile Fundamentfür das gesamte Architektenrecht
Alles, was die Praxis braucht
Der Kommentar erläutert die HOAI sowie das Architektenrecht fundiert und praxisgerecht. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Architekten- und Ingenieurvertragsrecht in den §§ 650p ff. BGB einschließlich des Allgemeinen Werkvertragsrechts und des Bauvertragsrechts. Im Mittelpunkt stehen Erläuterungen zu
- Abschluss und Wirksamkeit des Planervertrags,
- Vertragstypen,
- Haftung,
- Änderungen der Leistungsziele und der Leistungszeit.
Miteinbezogen sind Erläuterungen zum AGB-Recht, Architektenurheberrecht, internationalen Architektenrecht, Recht der Projektsteuerung nach dem neuen AHO, Building Information Modeling (BIM), zur Rechtsberatung und zur Insolvenz des Planers.
Komplett auf neuestem Stand
Die Neuauflage berücksichtigt das Architektenvertragsrecht des BGB 2018. Ebenfalls neu ist die Kommentierung der für die Vergabe von Architektenleistungen maßgeblichen §§ 73 ff. VgV und des ArchLG. Der weitere Schwerpunkt des Werks liegt auf der seit dem 1.1.2021 geltenden HOAI 2021. Für vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossene Verträge wird weiterhin die HOAI 2013 erläutert.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Alles in allem steht der Kommentar aber zweifelsohne in der Reihe der mitunter auch mehrbändigen größeren Handkommentare des Verlages und entspricht den damit verbundenen Qualitätserwartungen ohne Weiteres, was möglicherweise auch als Grund für den recht stolzen Preis herhalten soll. Insofern ist es nicht übertrieben zu behaupten, dass den drei Herausgebern durchaus ein großer Wurf gelungen ist, weshalb der boshafte Beobachter geneigt ist zu sagen, dass man den Kommentar nutzen sollte, solange er noch angewendet werden kann."
Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns, Osnabrück, in: NdsVBl 09/2017, zur 1. Auflage 2016
"(...) Mit systematischer Stringenz auf der einen und pragmatischen Erläuterungen auf der anderen Seite soll das Werk die wissenschaftliche Diskussion ebenso voranbringen wie praxistaugliche Lösungen für den Rechtsanwender bereithalten."
in: WasserWirtschaft 04/2017, zur 1. Auflage 2016
"(...) Die Bearbeiter sind überwiegend arrivierte Kenner der Materie, die Bearbeitung selbst orientiert sich an den praktischen Bedürfnissen, ohne den notwendigen gedanklichen Tiefgang vermissen zu lassen. Die Erstauflage bringt es mit sich, dass der Zitate-Reigen aktueller ist und nicht wie bei anderen Kommentaren aus Bequemlichkeit oder anderen Gründen, insbesondere der Selbstbezogenheit oder auch nur fehlender Offenheit für neuere Tendenzen, an überholter Rechtsprechung und Literatur orientiert ist. Der Nutzwert der Kommentierung würde gleichwohl gesteigert werden, wenn die prozessualen Darlegungs- und Beweislasten jeweils miteinbezogen werden würden, aber dass eine Erstauflage steigerungsfähig ist, versteht sich letztlich auch von selbst. Alles in allem steht der Kommentar aber zweifelsohne in der Reihe der mitunter auch mehrbändigen größeren Handkommentare des Verlages und entspricht den damit verbundenen Qualitätserwartungen ohne Weiteres, was möglicherweise auch als Grund für den recht stolzen Preis herhalten soll."
Dr. Caspar David Hermanns, Rechtsanwalt, Osnabrück, in: NdsVBl 02/2017, zur 1. Auflage 2016
"(...) Auch aufgrund seiner hohen Aktualität, beispielsweise durch Erläuterung innovativer Planungstechniken wie des "Building Information Modelling - BIM" und der exklusiv für diese Werk erarbeiteten Honorartabellen für die preisrechtliche Bewertung von Leistungsbildern der HOAI 1996/2009 nach dem Preisrecht der aktuellen HOAI 2013 hebt sich der Kommentar von anderen Werken dieses Themengebiets ab. Die langjährige Praxiserfahrung der Herausgeber und Autoren sichert zugleich eine fundierte und interdisziplinäre Darstellung der behandelten Themen. Der Band wendet sich an Baujuristen in Anwaltschaft und Industrie, Richter, Architekten und Ingenieure sowie an die Wissenschaft."
in: Das Grundeigentum 13/2016, zur 1. Auflage 2016
"(...) Auch wenn man fragen könnte, ob das Architektenrecht und auch die Städte und Gemeinden als maßgebliche Anwender der HOAI einen weiteren Kommentar zu diesem Regelungswerk brauchen, muss die Frage auf der Grundlage des „Beck'schen HOAI- und Architektenrechts-Kommentars" mit Ja beantwortet werden. Denn der Kommentar behandelt einerseits in einer sehr praxisnahen Darstellung und damit anwendungsfreundlich die Themenbereiche des HOAI- und Architektenrechts, einschließlich der Darstellung der Auftragsvergabe bei freiberuflichen (Planer-)Leistungen; er führt aber - und das ist zu begrüßen - andererseits die HOAI auf ihren eigentlichen Zweck der Preiskontrolle zurück, auch wenn sie in der täglichen Praxis von den Vertragsparteien oftmals kraft Vereinbarung eine weit hierüber hinausgehende Funktion erhält."
Norbert Portz, in: Stadt und Gemeinde 06/2016, zur 1. Auflage 2016
"(...) Man darf annehmen, dass der neue Kommentar zu dem Standardwerk avancieren wird. (...) Alles in Allem ein Werk, zu dem man den Herausgebern gratulieren darf und das dem Leser großen Nutzen bringt."
RAin Heike Rath, Frankfurt a.M., in: BauR 06/2016, zur 1. Auflage 2016
"(...) Der Kommentar erläutert die HOAI sowie das gesamte Architektenrecht auf dem bewährten hohen Niveau."
in: landschaftsarchitekten 02/2016, zur 1. Auflage 2016
"(...) Alles in Allem handelt es sich um ein sehr gelungenes Werk, welches auf keinem Schreibtisch eines Juristen oder Planers fehlen darf."
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Antje Boldt, Frankfurt a.M., in: NZBau 04/2016, zur 1. Auflage 2016
"(...) Dass nun erstmals wieder eine ausführliche Darstellung des Berufs- und Standesrechts vorliegt, ist der Hauptgeschäftsführerin der Bayerischen Architektenkammer, Sabine Fischer, und dem ehemaligen Geschäftsführer und jetzigen Vorsitzenden des Eintragungsauschusses, Erik Budiner, zu verdanken. Ihnen oblag die Aufgabe, die Entwicklung des Standesrechts der Architekten von seinen Anfängen hin bis zu einem verbraucherorientierten modernen Berufsrecht zusammenzufassen. Man darf gespannt sein, wie das Werk in der Praxis aufgenommen werden wird. Die anstehenden Reformvorhaben, wie die Neufassung der Vergabeordnung und die Einführung eines eigenständigen Architektenvertragsrechts in das Bürgerliche Gesetzbuch, erfordern es, zügig eine zweite Auflage folgen zu lassen."
in: DABregional 03/2016, zur 1. Auflage 2016
"(...) Auch wenn der Schwerpunkt der sehr lesenswerten Kommentierung im Bereich des Architektenrechts liegt, so werden auch die Leistungsbilder der Ingenieure, sei es im Bereich der Objektplanung oder der Fachplanungsleistungen, anschaulich und auch für den Nichtjuristen verständlich erläutert und kommentiert. (...) Die langjährige Praxiserfahrung der Herausgeber und Autoren sichert zugleich eine fundierte und interdisziplinäre Darstellung der behandelten Themen."
in: Verband beratender Ingenieure 29.02.2016, zur 1. Auflage 2016