Diese Arbeit untersucht verschiedene konkrete Situationen, in denen völkerrechtliche Bestimmungen zum Kulturgüterschutz verletzt sind. Verletzungen des Kulturgüterschutzes lösen völkerrechtliche Haftungsansprüche aus. Dies gilt insbesondere für die Raub- und Beutekunstproblematik aus dem Zweiten Weltkrieg. Hier folgt aus den Grundsätzen zur Staatenverantwortlichkeit, dass die Staaten untereinander zur Rückgabe verschleppter Kulturgüter verpflichtet sind. In Friedenszeiten lösen vor allem Verletzungen der UNESCO-Welterbekonvention Haftungsansprüche aus. Dies gilt beispielsweise für die Zerstörung der Bamiyan-Buddhas in Afghanistan, aber auch für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden. In Einzelfällen kann auch illegaler Kunsthandel eine völkerrechtliche Haftung begründen.
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Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 12 mm
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ISBN-13
978-3-631-62997-0 (9783631629970)
DOI
10.3726/978-3-653-03184-3
Schweitzer Klassifikation
Matthias Friehe studiert seit 2008 Rechtswissenschaft und Philosophie an der Universität Marburg. 2010/2011 studierte er an der Universität Poitiers und erwarb dort das Diplôme universitaire de Droit public français.
Inhalt: Begriffsbestimmung «Kulturgut» ¿ Völkerrechtliche Haftung bei Verschleppung von Kulturgütern, insbesondere Raub- und Beutekunstproblematik im Zweiten Weltkrieg ¿ Völkerrechtliche Haftung bei Verstößen gegen die UNESCO-Welterbekonvention, insbesondere Sprengung der Bamiyan-Buddhas in Afghanistan und Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden ¿ Völkerrechtliche Haftung im Zusammenhang mit illegalem Kunsthandel.