Im Whistleblowing richtet sich der Fokus meist auf einen Hinweisgeber, der einen Missstand anprangert. Häufig kommt es dabei auch zur Beeinträchtigung von Dritten - insbesondere anderen Beschäftigten -, die mittel- oder unmittelbar von einer Meldung betroffen sind. Der Fokus der vorliegenden Arbeit richtet sich daher auf die Rechtsstellung jener Arbeitnehmer, denen ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, da sich vor allem bei Falschmeldungen die Frage nach deren Schutz stellt. Um gegen einen Hinweisgeber vorgehen zu können, muss ein Betroffener wissen, wer eine Mitteilung zu seinen Lasten gemacht hat. Da die Identität eines Hinweisgebers i.d.R. geschützt wird und dem Betroffenen unbekannt ist, stellt sich die Frage, wann ein Auskunftsanspruch erfolgsversprechend ist und gegen wen dieser zu richten ist. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Meldestellen, die nach dem HinSchG zwingend etabliert werden müssen.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
Universität Passau
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 227 mm
Breite: 155 mm
Dicke: 12 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19192-5 (9783428191925)
Schweitzer Klassifikation
Leon Frese studied law at the University of Passau from October 2015 to September 2020. After completing his first state examination, he worked as a research assistant at the Chair of Civil Law and Labor Law until March 2023. Since April 2023, the author has been a legal trainee at the Higher Regional Court of Munich.
Einführung
A. Der betroffene Beschäftigte im Spannungsverhältnis von Hinweisgeber- und Betroffenenschutz
Terminologie - Schutzbedürfnis des betroffenen Beschäftigten - Spannungsverhältnis im Whistleblowing
B. Voraussetzungen für den Schutz betroffener Beschäftigter
Negative Schutzvoraussetzungen - Anforderungen an die Prüfpflicht - Einordnung einer Strafanzeige
C. Aufbau, Unabhängigkeit und Rechtsstellung der Meldestellen
Interne Meldestelle - Externe Meldestelle
D. Maßnahmen betroffener Beschäftigter im Einzelnen
Maßnahmen gegen den Hinweisgeber als Repressalien i.S.v. § 36 Abs. 1 HinSchG - Maßnahmen des betroffenen Beschäftigten im Einzelnen
E. Schlussbetrachtung
Thesen
Literarur- und Stichwortverzeichnis