Ihr verlässlicher Informant zum Steuerstrafrecht
Der Standardkommentar zum Steuerstrafrecht
verbindet auch in der Neuauflage die Darstellung kontrovers diskutierter Rechtsfragen mit der Wiedergabe wichtiger Rechtsprechung sowie wertvollen Praxistipps zu den Bereichen:
- Steuerstrafrecht: Strafvorschriften (§§ 369-376 AO) und Bußgeldvorschriften (§§ 377-384 AO)
- Steuerstrafverfahrensrecht: Strafverfahren (§§ 385-408 AO) und Bußgeldverfahren (§§ 409-412 AO)
- Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten: Mit ausführlichen Erläuterungen zu § 32 ZollVG
- Neu: Anhang zu §§ 73 ff. StGB, § 261 StGB und §§ 26a, 26c UStG
Zur Neuauflage
Das Werk liefert in bewährter Weise das Rüstzeug zur Lösung steuerstrafrechtlicher Fallgestaltungen. Berücksichtigt werden alle gesetzlichen Änderungen seit der Vorauflage, z.B.
- Aktuelle Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht (inkl. der Cum-ex-Fälle)
- Die Änderungen im Bereich der Geldwäsche
- Verschärfung der Selbstanzeige
- Kassennachschau
Kompetent und umfassend
Der Kommentar erschließt den Zugang zu dieser schwierigen Materie von beiden Seiten: durch eine umfangreiche Darstellung des Steuerhinterziehungsrechts sowie durch die Darstellung der Grundsätze des allgemeinen Straf- und Bußgeldrechts bzw. des Verfahrensrechts.
Rezensionen / Stimmen
Zur Vorauflage:
"(...) Die verschiedenen Blickwinkel im historischen Kontext zu begleiten und verschiedentlich miteinander zu diskutieren ist und bleibt verdienstvoll - erweitert es schließlich den Horizont."
in: steueranwaltsmagazin 02/2016, zur 8. Auflage 2015
"(...) Fazit: Da der Spezialkommentar „Steuerstrafrecht" - wie dargestellt - nicht nur inhaltlich aktuell, ausführlich und praxisnah ist, sondern auch die üblichen Verzeichnisse, inklusive der vor jeder Kommentierung zu findenden gesonderten Inhalts- und Literaturverzeichnisse gut gepflegt sind, kann das Buch allen Praktikern in diesem Bereich mit gutem Gewissen ans Herz gelegt werden."
RiAG Carsten Krumm, Lüdinghausen, in: dierezensenten.blogspot.de 11.04.2016, zur 8. Auflage 2015
"(...) Wenn die Mehrzahl der im Steuerstrafrecht Tätigen in Zweifelsfragen immer - auch - den Joecks/Jäger/Randt zu Rate ziehen, dann tun sie dies nicht ohne Grund und niemals vergebens. Gerade der Steuerstrafverteidiger findet immer wieder interessante und kritische Ansätze an Gesetzgebung und Rechtsprechung. Mit der aktuellen Auflage festigt der Kommentar nicht nur seinen Status als Standard, er baut ihn weiter aus."
RA Prof. Dr. Mansur Esskandari, in: www.kuselit.de 25.02.2016, zur 8. Auflage 2015
"(...) Der "Joecks/Jäger/Randt" wird die Tendenz der Vorgängerauflage beibehalten, zum Praktiker-Standardkommentar der Richter, Staatsanwälte und Verteidiger zu werden — ähnlich wie der „Fischer" im StGB und der „ Meyer-Goßner/Schmitt" zur StPO. Durch die Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung nach § 376 AO im Falle der Regelbeispiele des § 370 Abs. 3 AO auf zehn Jahre und den Umstand, dass das Steuerstrafrecht sein Nischendasein nach der Auslandsanlegerwelle aufgegeben hat, wird es in der Zukunft zu sehr viel mehr streitigen Verfahren kommen, als in der Vergangenheit. Hierzu regt auch die einschränkende Rechtsprechung des BVerfG zum „Deal" an, die dazu fuhrt, dass es immer häufiger zu strafrechtlichen Hauptverhandlungen kommen wird. Hierfür sollte man gerüstet sein."
RA Dr. Rainer Spatscheck, München, in: DStR 03/2016, zur 8. Auflage 2015