Alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zudem eine Lohnsteuerkarte vor, ist der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Damit ergeben sich zahlreiche Beratungsfelder.
Produkt-Info
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Professional/practitioner
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Illustrationen
Maße
Höhe: 240 mm
Breite: 170 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8349-1199-5 (9783834911995)
DOI
10.1007/978-3-8349-8111-0
Schweitzer Klassifikation
Der Autor ist verantwortlich für den Bereich Wissensvermittlung Lohn und Personal bei der Datev eG in Nürnberg. Als langjähriger Praktiker und Fachautor ist er ein ausgewiesener Experte.
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