Nicht nur in den Medien hat es an Bedeutung gewonnen, sondern auch in der Praxis der Strafverteidigung: Das Steuerstrafrecht. Nicht etwa, weil die Neigung, Steuerstraftaten zu begehen, in der Bevölkerung zugenommen hätte. Nein. Zugenommen hat seine Bedeutung allem deshalb, weil die Strafverfolgungsbehörden inzwischen auf mehr Personal und Spezialisten für die Verfolgung von Steuerstraftaten zurückgreifen können als noch vor Jahren.
Als Strafverteidiger wird man durch das Steuerstrafrechtsmandat aber vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Das liegt vor allem daran, dass sich das Steuerstrafrecht nicht allein mit dem klassischen Werkzeugkasten des Strafrechtlers bearbeiten lässt, denn das Pendel des Steuerstrafrechts schwingt hin und her zwischen zwei Polen, zwei unterschiedlichen Rechtsgebieten: dem Strafrecht einerseits, dem Steuerrecht andererseits - es sind zwei Seiten einer Medaille.
Der neue Heymanns-Kommentar zum Steuerstrafrecht ist sich dieser Zweiseitigkeit bewusst und versöhnt beide Pole miteinander durch die Kompetenz seiner Autoren, die in beiden Disziplinen zu Hause sind: im Strafrecht und im Steuerrecht. Eigens für dieses Werk hat sich ein renommiertes Autorenteam aus Steuerberatern, Strafverteidigern, Fachanwälten für Steuerrecht und Fachanwälten für Strafrecht zusammengefunden und sich zum Ziel gesetzt, sowohl die steuerrechtliche als auch die strafrechtliche Seite des Steuerstrafrechts auf eine Art und Weise zu kommentieren und zu erläutern, die jedem Strafrechtler einen optimalen Zugang zu dieser Materie ermöglicht und Hemmschwellen und Hürden vor der steuerrechtlichen Seite des Steuerstrafrechts abbaut.
Der direkte Zugang zum Steuerstrafrecht. Verständlich, klar, tiefgründig, aktuell. Immer auf dem Stand der neuesten Rechtsprechung.
Produkt-Info
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Strafverteidiger, Staatsanwälte, Richter, Behörden, Polizei, Strafvollstreckungsbehörden
Maße
Höhe: 249 mm
Breite: 174 mm
Dicke: 66 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-452-27533-2 (9783452275332)
Schweitzer Klassifikation
Die Herausgeber:
Dr. Ingo Flore
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Steuerberater (Flore Rechtsanwälte, Dortmund).
Dr. Michael Tsambikakis
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht (Strafverteidigerbüro, Köln).
Die Autoren:
Dr. Markus Adick, Rechtsanwalt (Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Bonn)
Dr. Jan Böing, Rechtsanwalt in Luxemburg
Pierre Brandenstein, Vizepräsident des Landgerichts Kassel
Ulrike Burmann, Rechtsanwältin und Steuerberaterin (Hösel Siemer KGaA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen
Markus Ebner LL.M., Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Dr. Heinz Frommelt, Rechtsanwalt in Vaduz, Liechtenstein
Prof. Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School, Hamburg
Prof. Dr. Frank Hardtke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Greifswald sowie Professor für Steuer- und Unternehmensrecht an der Hochschule Wismar sowie Honorarprofessor an der Greifswalder Ernst-Moritz-Arndt-Universität
Dr. Uwe Hartmann, Rechtsanwalt und Steuerberater (Norton Rose LLP Rechtsanwälte, Frankfurt)
Dr. Frank Heerspink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie Steuerrecht (Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte, Köln)
Dr. Michael Hendricks, Rechtsanwalt und Steuerberater (Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Bonn)
Daniel Holenstein, Rechtsanwalt in Zürich, Schweiz (Umbricht Rechtsanwälte)
Dr. Michael Horst, Oberregierungsrat, Tönisvorst
Jesco Idler, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Bonn)
Michael Kühn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie Steuerrecht, Hamburg
Antje Klötzer-Assion, Rechtsanwältin (Livonius Rechtsanwälte, Frankfurg am Main)
Dr. Andreas Mosbacher, Vorsitzender Richter am Landgericht, Berlin
Dr. Alexander Putzer, Leiter Recht, Compliance und AML bei der Walser Privatbank AG in Riezlern, Österreich
Dr. Dietrich Quedenfeld, Rechtsanwalt (Frick Quedenfeld Rechstanwälte und Steuerberater, Stuttgart)
Markus Rübenstahl, Rechtsanwalt (Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Frankfurt am Main)
Prof. Dr. Franz Salditt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie Steuerrrecht, Neuwied
Lutz Schade, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht (Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte, Köln)
Dr. Alexandra Schmitz, Rechtsanwältin in Stuttgart
Kathie Schröder, Rechtsanwältin (Knierim & Kollegen, Mainz)
Dr. Friedrich Schultehinrichs, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht (Dr. Schneider & Partner GbR Rechtsanwälte, Frankfurt am Main)
Dr. Peter Schuster, Privatdozent und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz
Dr. Alexander Sommer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht (Kullen Müller Zinser Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Stuttgart)
Professor Alain Steichen, Rechtsanwalt in Luxemburg
Andreas Wattenberg, Rechtsanwalt (Krause Lammer Wattenberg Rechtsanwälte, Berlin)
Dr. Karsten Webel, Finanzbehörde Hamburg
Dr. Carsten Wegner, Rechtsanwalt (Krause Lammer Wattenberg Rechtsanwälte, Berlin)
Thomas Wenzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrrecht, Köln
Prof. Dr. Jürgen Wessing, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf sowie Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht und Steuerstrafrecht an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universtität
Dr. Gernot Zimmermann, Rechtsanwalt (Knierim & Kollegen, Mainz)
Herausgeber*in
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht
Strafvorschriften (AO, StGB)
Bußgeldvorschriften (AO)
Steuerverfahrensrecht (AO, StPO, InvZulG)
Amtshilfe - EStG (§ 4 Abs. 5 Nr. 10)
KStG (§ 8 Abs. 4), vGA - KAG (§ 17)
UStG (§§ 26b, c)
Steuerliche und bilanzielle Folgen von Steuerstraftaten
Grenzüberschreitender Bargeldtransfer
Mit einer Einleitung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Franz Salditt
u.a.