
Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG
mit Wahlordnung. Handkommentar
Karl Fitting(Begründet von)
Vahlen (Verlag)
26. Auflage
Erschienen am 15. März 2012
Buch
Hardcover
XXXV, 2262 Seiten
978-3-8006-4204-5 (ISBN)
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Beschreibung
Vorteile:
- schneller Zugriff durch präzisen praxisbezogenen Stil
- ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle
- Erläuterungen aus erster Hand: Das Autorenteam hat das Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltet
"Der FITTING" ist das bewährte Handwerkszeug für alle, die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen, also Betriebsräte und Personalabteilungen, Richter und Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen.
Die Anfang 2012 erscheinende Neuauflage berücksichtigt die in den letzten zwei Jahren verabschiedeten Gesetze und erfolgten Gesetzesänderungen mit betriebsverfassungsrechtlichem Bezug. Dabei werden folgende Schwerpunkte gewählt:
Aufgrund der in Politik und Öffentlichkeit angeprangerten Missbrauchsfälle in der Leiharbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in wesentlichen Punkten geändert worden (Änderungsgesetz v. 28. 4. 2011). Es enthält jetzt eine Reihe von neuen Vorschriften, die geeignet sind, einen Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern. Die Autoren erläutern diese Neuregelungen, stellen ihre betriebsverfassungsrechtliche Relevanz heraus und ordnen sie in das Gesamtgefüge des Betriebsverfassungsgesetzes ein. Dabei zeigen sie den Betriebsräten auf, wie sie vor Ort ihrer Kontrollfunktion gerecht werden und mit Hilfe ihrer Beteiligungsrechte Missbrauchsfälle verhindern können.
Das Beschäftigungschancengesetz hat mit Wirkung vom 1.1.2011 neue gesetzliche Vorgaben für die Förderung von Transfermaßnahmen und für die Inanspruchnahme von Transferkurzarbeit festgelegt. Die entsprechenden Regelungen in den §§ 216a, 216b SGB III sind rechtlich verwoben mit den Vorschriften über Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan in §§ 111 ff Betriebsverfassungsgesetz. Die Kommentatoren stellen die neuen Regelungen vor und beleuchten deren Auswirkung auf das Zusammenspiel von Arbeitsagentur und Betriebsparteien im Rahmen der Transferleistungen.
Den vorläufigen Schlusspunkt der sog. Finanzmarktkrisengesetzgebung bildet das Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten vom 9. 12. 2010. Es eröffnet durch weitreichende Änderungen im Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten und im Kreditwesengesetz die Möglichkeit, im Wege von kollektiven Verhandlungslösungen wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überwinden. Zu diesem Zweck wird eine Vielzahl besonderer Verfahren angeboten, die verschiedene betriebsverfassungsrechtliche Aspekte aufweisen. Der Kommentar stellt die Besonderheiten der einzelnen Verfahren zur Krisenprävention oder Krisenbewältigung vor, analysiert sie und zeigt ihre Verortung im Betriebsverfassungsgesetz auf. Damit wird speziell für den Bankensektor eine fundierte Hilfestellung bei schwierigen Fragen angeboten, die sich dort Arbeitgebern, Betriebsräten und vor allem Wirtschaftsausschüssen im Rahmen von Sanierungs-, Reorganisations- oder Restrukturierungsverfahren stellen können.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes vom 14. Juni 2011 ist die Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt worden. Es verbessert die Rechtsstellung der Europäischen Betriebsräte (EBR) in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen erheblich. Ihre Mitwirkungsrechte werden ausgebaut und gestärkt, die nationalen Arbeitnehmervertretungen erhalten entsprechend ihrer jeweiligen Größe eine bessere Repräsentanz im EBR, die Gewerkschaften werden als Sachverständige beim Aushandeln der Vereinbarung über die Errichtung eines EBR anerkannt. Außerdem werden besondere Regelungen für den Fall wesentlicher Strukturänderungen bei den Multis eingeführt. Diese Neuorientierungen haben die Autoren zum Anlass genommen, die Kommentierung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes grundlegend zu überarbeiten und die Neuerungen besonders hervorzuheben.
Die Darstellung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, das Arbeitgeber oder Betriebsrat einleiten müssen, um ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz durchzusetzen, wird ebenfalls intensiv überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Gleiches gilt für die Regelungen, die bei der Wahl eines Betriebsrats außerhalb des regelmäßigen Wahlzyklus, also 2012 und 2013, zu beachten sind. Da es auch während der Amtsperiode eines Betriebsrats zu internen Neuwahlen des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters, der Ausschussmitglieder sowie der freigestellten Betriebsratsmitglieder kommen kann, legen die Autoren besonderes Augenmerk auf die Erläuterungen zu den entsprechenden Vorschriften. Der Kommentar erweist sich auch hier als verlässlicher Wegweiser für die Erledigung dieser organisatorischen Aufgaben des Betriebsrats.
Das bis Anfang 2012 veröffentlichte Schrifttum, Entscheidungen des EuGH, über 200 neue Entscheidungen des BAG sowie wichtige Grundsatzentscheidungen der Instanzgerichte werden ausgewertet.
- schneller Zugriff durch präzisen praxisbezogenen Stil
- ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle
- Erläuterungen aus erster Hand: Das Autorenteam hat das Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltet
"Der FITTING" ist das bewährte Handwerkszeug für alle, die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen, also Betriebsräte und Personalabteilungen, Richter und Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen.
Die Anfang 2012 erscheinende Neuauflage berücksichtigt die in den letzten zwei Jahren verabschiedeten Gesetze und erfolgten Gesetzesänderungen mit betriebsverfassungsrechtlichem Bezug. Dabei werden folgende Schwerpunkte gewählt:
Aufgrund der in Politik und Öffentlichkeit angeprangerten Missbrauchsfälle in der Leiharbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in wesentlichen Punkten geändert worden (Änderungsgesetz v. 28. 4. 2011). Es enthält jetzt eine Reihe von neuen Vorschriften, die geeignet sind, einen Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern. Die Autoren erläutern diese Neuregelungen, stellen ihre betriebsverfassungsrechtliche Relevanz heraus und ordnen sie in das Gesamtgefüge des Betriebsverfassungsgesetzes ein. Dabei zeigen sie den Betriebsräten auf, wie sie vor Ort ihrer Kontrollfunktion gerecht werden und mit Hilfe ihrer Beteiligungsrechte Missbrauchsfälle verhindern können.
Das Beschäftigungschancengesetz hat mit Wirkung vom 1.1.2011 neue gesetzliche Vorgaben für die Förderung von Transfermaßnahmen und für die Inanspruchnahme von Transferkurzarbeit festgelegt. Die entsprechenden Regelungen in den §§ 216a, 216b SGB III sind rechtlich verwoben mit den Vorschriften über Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan in §§ 111 ff Betriebsverfassungsgesetz. Die Kommentatoren stellen die neuen Regelungen vor und beleuchten deren Auswirkung auf das Zusammenspiel von Arbeitsagentur und Betriebsparteien im Rahmen der Transferleistungen.
Den vorläufigen Schlusspunkt der sog. Finanzmarktkrisengesetzgebung bildet das Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten vom 9. 12. 2010. Es eröffnet durch weitreichende Änderungen im Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten und im Kreditwesengesetz die Möglichkeit, im Wege von kollektiven Verhandlungslösungen wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überwinden. Zu diesem Zweck wird eine Vielzahl besonderer Verfahren angeboten, die verschiedene betriebsverfassungsrechtliche Aspekte aufweisen. Der Kommentar stellt die Besonderheiten der einzelnen Verfahren zur Krisenprävention oder Krisenbewältigung vor, analysiert sie und zeigt ihre Verortung im Betriebsverfassungsgesetz auf. Damit wird speziell für den Bankensektor eine fundierte Hilfestellung bei schwierigen Fragen angeboten, die sich dort Arbeitgebern, Betriebsräten und vor allem Wirtschaftsausschüssen im Rahmen von Sanierungs-, Reorganisations- oder Restrukturierungsverfahren stellen können.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes vom 14. Juni 2011 ist die Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt worden. Es verbessert die Rechtsstellung der Europäischen Betriebsräte (EBR) in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen erheblich. Ihre Mitwirkungsrechte werden ausgebaut und gestärkt, die nationalen Arbeitnehmervertretungen erhalten entsprechend ihrer jeweiligen Größe eine bessere Repräsentanz im EBR, die Gewerkschaften werden als Sachverständige beim Aushandeln der Vereinbarung über die Errichtung eines EBR anerkannt. Außerdem werden besondere Regelungen für den Fall wesentlicher Strukturänderungen bei den Multis eingeführt. Diese Neuorientierungen haben die Autoren zum Anlass genommen, die Kommentierung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes grundlegend zu überarbeiten und die Neuerungen besonders hervorzuheben.
Die Darstellung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, das Arbeitgeber oder Betriebsrat einleiten müssen, um ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz durchzusetzen, wird ebenfalls intensiv überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Gleiches gilt für die Regelungen, die bei der Wahl eines Betriebsrats außerhalb des regelmäßigen Wahlzyklus, also 2012 und 2013, zu beachten sind. Da es auch während der Amtsperiode eines Betriebsrats zu internen Neuwahlen des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters, der Ausschussmitglieder sowie der freigestellten Betriebsratsmitglieder kommen kann, legen die Autoren besonderes Augenmerk auf die Erläuterungen zu den entsprechenden Vorschriften. Der Kommentar erweist sich auch hier als verlässlicher Wegweiser für die Erledigung dieser organisatorischen Aufgaben des Betriebsrats.
Das bis Anfang 2012 veröffentlichte Schrifttum, Entscheidungen des EuGH, über 200 neue Entscheidungen des BAG sowie wichtige Grundsatzentscheidungen der Instanzgerichte werden ausgewertet.
Weitere Details
Auflage
26., neubearbeitete Auflage 2012
Sprache
Deutsch
Verlagsort
München
Deutschland
Zielgruppe
Für Betriebsräte, Gewerkschaften, Arbeitgeber und deren Verbände, Personalleiter, Arbeitsgerichte, Rechtsanwälte, Behörden sowie die gesamte arbeitsrechtliche Praxis und Wissenschaft.
Produkt-Hinweis
Gewebe
Maße
Höhe: 224 mm
Breite: 141 mm
Gewicht
1581 gr
ISBN-13
978-3-8006-4204-5 (9783800642045)
Schweitzer Klassifikation
Weitere Ausgaben
Nachauflagen

Buch
03/2022
31. Auflage
Vahlen
89,00 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage

Buch
03/2020
30. Auflage
Vahlen
85,00 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage

Buch
03/2018
29. Auflage
Vahlen
82,00 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Vorauflage

Buch
02/2010
25. Auflage
Vahlen
72,00 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Personen
Begründet von Prof. Dr. Karl Fitting, Ministerialdirektor a.D.
Fortgeführt von Dr. Gerd Engels, Ministerialdirigent, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
Yvonne Trebinger, Ministerialrätin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wolfgang Linsenmaier, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
Fortgeführt von Dr. Gerd Engels, Ministerialdirigent, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
Yvonne Trebinger, Ministerialrätin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wolfgang Linsenmaier, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
Begründet von
Ministerialdirektor a.D.
Fortgesetzt von
Ministerialdirigent a.D.
Präsidentin des BAG
Ministerialrätin
Vors. Richter am BAG