Rezensionen / Stimmen
Auszüge Rezensionen zu den Vorauflagen:
Insgesamt kann die Neuauflage jedem ans Herz gelegt werden, der sich mit der Gesamtsystematik des Maklerrechts vertraut machen will oder aber auch nur auf der Suche nach einer Antwort auf eine spezielle Frage im Maklerrecht ist.
RA Dr. Sebastian Seyfarth (Stuttgart) in WM Heft 44/2022, S. 2.151, zur Vorauflage
Das Werk ist allen mit diesem Rechtsgebiet befassten Juristen, darüber hinaus aber auch Maklern, Maklerkunden und sonstigen Unternehmern, in deren Geschäftsfeldern Maklerverträge eine Rolle spielen, unbedingt zu empfehlen. Wegen der umfassenden Berücksichtigung aller maklerspezifischen Aspekte und wegen der guten Suchmöglichkeiten über ein sehr ausführliches und systematisch gegliedertes Inhaltsverzeichnis sowie ein Sachregister lassen sich alle entscheidungserheblichen Rechtsthematiken ermitteln und Fragen beantworten.
Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen in der AGS 08-2021, zur Vorauflage
Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser am 23.12.2020 ist das Werk „Maklerrecht“ des Autors Dr. Detlev Fi-scher in Neuauflage erschienen. Nach der ersten Auflage im Jahre 2010 und weiteren Auflagen in den Jahren 2012, 2015, 2017 und 2019 ist dies nun die 6. Auflage. Die dichte Reihenfolge der Neuauflagen ist Zeichen der hohen Aktualität der jeweiligen Neuauflage.
RA Wolfgang Lehner, Heidelberg, in der IMR - Immobilien und Mietrecht, Heft 3-2021, zur Vorauflage
Der Schwerpunkt des Buches liegt somit eindeutig im Bereich der Immobilienvermittlung und für diejenigen Kollegen, die im Immobilienmaklerrecht tätig sind, bietet das Buch eine sichere Basis, sich die typischen Problemfelder zu erarbeiten. Hervorzuheben ist noch, dass der Autor in einem kleinen, aber bemerkenswerten Anhang spezielle prozessuale Problembereiche im Zusammenhang mit Malerprovisionsprozessen aufzeigt und Lösungen anbietet. Insgesamt ist das Buch für jeden Praktiker zu empfehlen.
RA Martin Liebert, Berliner Anwaltsblatt 11/2021, S. 437, zur Vorauflage