Über ihre finanzielle Ausstattung entscheiden die Abgeordneten auch in den neuen Bundesländern selbst. Dieses Grundproblem führt zu den bekannten Mißständen: In fraktionsübergreifender Einigkeit genehmigen sich auch ostdeutsche Parlamentarier mittels undurchsichtiger Regelungen großzügige Übergangsgelder, eine überzogene Altersversorgung und üppige Fraktionszuschüsse. Ostdeutsche Besonderheiten sind z.B. Sonder-Altersversorgungen für die ersten Landtage, die Vielzahl von Funktionszulagen und die Indexierung der Entschädigung in der Thüringer Verfassung. Etliche Regelungen und Praktiken der ostdeutschen Abgeordneten- und Fraktionsfinanzierung halten einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Abhilfe bietet ein transparentes Verfahren und eine wirksame Rechnungshof-Kontrolle.
Rezensionen / Stimmen
«Diese Analyse kam zum richtigen Zeitpunkt. Fischers Vergleiche fördern die Transparenz insbesondere der Maßstäbe für jede Art der anstehenden Neuregelungen - ob auf Bundes- oder Landesebene.» (Uwe Thaysen, Zeitschrift für Parlamentsfragen)
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-47986-5 (9783631479865)
Schweitzer Klassifikation
Diese Dissertaton wurde betreut von Herrn Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim.
Aus dem Inhalt: Welche Abgeordneten-Tätigkeiten dürfen entschädigt werden? - Thüringen: Dreizehnte Entschädigung; Indexierung der Entschädigung - Verbot der Funktionszulagen - Sonder-Altersversorgung der ersten Landtage - Problematische Bereiche der Fraktionstätigkeit - Gesetzesvorbehalt für die Fraktionsfinanzierung - Rechnungshof-Kontrolle.