Die Untersuchung befasst sich mit der in Rechtsprechung und Literatur seit Jahrzehnten viel diskutierten Problematik der Wissenszurechnung. Aufbauend auf der Erkenntnis, dass eine normübergreifende Einheitslösung im Bereich der zivilrechtlichen Zurechnung nicht möglich ist, wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen am speziellen Beispiel der kapitalmarktrechtlichen Emittentenhaftung nach den §§ 97, 98 WpHG behandelt. Es wird dargelegt, dass es sich sowohl bei Art. 17 MAR als auch bei den §§ 97, 98 WpHG um Wissensnormen handelt, die tatbestandlich das Wissen des Emittenten fordern. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Wissenszurechnung im deliktischen Haftungsbereich. Im Fokus steht hierbei der Nachweis, dass die sog. pflichtenbasierte Wissenszurechnung, die sich im Bereich der vertraglichen Arglisthaftung bereits als zulässige Rechtsfortbildung etabliert hat, auch zur Lösung von Wissenszurechnungsfragen im deliktischen Haftungsbereich herangezogen werden kann.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2020
Universität Augsburg
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-18218-3 (9783428182183)
Schweitzer Klassifikation
Timo Fietz studied law at the University of Augsburg. After his legal clerkship at the Higher Regional Court of Munich (OLG München), he obtained his doctorate at the University of Augsburg and worked as a research assistant at the chair of Professor Dr. Raphael Koch, LL.M. (Cambridge), EMBA. Since October 2020, Timo Fietz has been working as a lawyer in Munich.
Einführung
1. Die zivilrechtliche Emittentenhaftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität
Die Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR - Die Haftung nach den §§ 97, 98 WpHG
2. Grundlagen und Grundbegriffe der Wissenszurechnung
Die Zurechnung - Die Wissensnorm - Das Wissen
3. Deliktsrechtliche Wissenszurechnung bei juristischen Personen
Die handlungsabhängige Wissenszurechnung - Die handlungsunabhängige Wissenszurechnung - Wissenszurechnung aufgrund von Organisationspflichtverletzungen
4. Wissenszurechnung bei §§ 97, 98 WpHG
Anwendbarkeit der nationalen Wissenszurechnungsgrundsätze - Zurechnung des Wissens von Leitungsorganen - Zurechnung des Wissens von Nichtleitungsorganen (Aufsichtsrat) - Zurechnung des Wissens von Mitarbeitern und Repräsentanten - Grenzen der Wissenszurechnung
5. Ergebnisse
Zusammenfassung in Thesen
Literatur- und Sachwortverzeichnis