SGB IX - mit neuem Bundesteilhabegesetz
Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll in mehreren Umsetzungsstufen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern. Schwerpunkt der ersten Umsetzungsstufe ist die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts und die Stärkung des Ehrenamts der Schwerbehindertenvertretung.
Dazu gibt es folgende Änderungen im SGB IX:
- Der Schwellenwert für die Freistellung der Vertrauensperson wird gesenkt
- Durch die Staffelung der Schwellenwerte für Stellvertreter können Vertrauenspersonen in größeren Betrieben jetzt mehr Stellvertreter heranziehen
- Auch die Stellvertreter der Vertrauensperson haben grundsätzlich Fortbildungsanspruch
- Die Schwerbehindertenvertretung hat erstmals einen Anspruch auf Unterstützung durch eine Bürokraft - in angemessenem Umfang
- Es wird ein Übergangsmandat bei Betriebsübergang für Schwerbehindertenvertretungen in der Privatwirtschaft geschaffen, wie es für den Betriebsrat in § 21a BetrVG geregelt ist
Reihe
Auflage
13., überarbeitete Auflage 2017
Sprache
Verlagsort
Frankfurt am Main
Deutschland
Maße
Höhe: 189 mm
Breite: 115 mm
Dicke: 30 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-7663-6603-0 (9783766366030)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Systemischer Supervisor und Organisationsberater im Fachbereich Betriebs- und Branchenpolitik der Industriegewerkschaft Metall. Zahlreiche Veröffentlichungen zum Recht behinderter Menschen.
Jurist im Ressort Arbeitsrecht beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt/Main
Richter am LSG a.D.
Richter am Landessozialgericht Nordrhein -Westfalen
Richter am SG