Die Beförderung gegenständlich verkörperter Mitteilungen und Nachrichten stellt trotz steigender Bedeutung der elektronischen Medien einen wichtigen Teilbereich der durch die Deutsche Bundespost (DBP) geleisteten Daseinsvorsorge dar. Um zu verhindern, dass der DBP nur die defizitären Verkehrslinien zum Betrieb verbleiben, während die rentablen Verbindungen von postfremder Konkurrenz bedient werden, hat der Gesetzgeber in 2 des Gesetzes über das Postwesen das Errichten und Betreiben von Einrichtungen zur entgeltlichen Beförderung von Sendungen mit schriftlichen Mitteilungen oder mit sonstigen Nachrichten von Person zu Person der DBP ausschliesslich vorbehalten. In inhaltlicher Hinsicht werden die Grenzen dieses Beförderungsvorbehaltes wesentlich von der Auslegung des Mitteilungs- und Nachrichtenbegriffs bestimmt.
Reihe
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8204-9661-1 (9783820496611)
Schweitzer Klassifikation
Aus dem Inhalt: Der Mitteilungs- und Nachrichtenbegriff in Literatur und Rechtsprechung - Entwicklung des Beförderungsvorbehaltes aus Postzwang ( 1 ff.PostG 1871) und Anstaltsverbot des Art. 3 Abs. l PostGNovelle 1899 - Mitteilung und Nachricht im Kontext des 2 Abs. 1 PostG - Die Ausnahmebestimmung 2 Abs. 3 PostG.