Schwerpunkt ist die Frage, ob der Naturschutz den Schutzbereich der Grundrechte von außen beschränkt oder von vornherein außerhalb dieser liegt. Innerhalb des Grundrechtskataloges besteht einen Anwendungsvorrang von Art. 14 GG als lex specialis, wenn es um Handlungen geht, die erst durch Herrschafts-, Nutzungs- oder Verfügungsansprüchen über Sachen zu verwirklichen sind. Für die Entscheidung, in welchem Verhältnis die Naturgüter zum Privateigentum stehen soll, sowie für die Bestimmung der Reichweite und Intensität des Schutzumfangs, ist der Eigentumsgesetzgeber zuständig. Er hat das Kriterium der eigene Leistung sowie die Privatnützlichkeit oder die existenzsichernde Bedeutung des Naturgütern zu berücksichtigen. Der Rest der menschlichen Einwirkungen verbleibt als Ausdruck der Freiheitsausübung. Sie stellen einen normativen Konflikt zwischen Freiheit und Naturschutz dar.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2003
Passau
Auflage
Sprache
ISBN-13
978-3-89700-391-0 (9783897003910)
Schweitzer Klassifikation